Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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MeinZahnschutz 90

Allianz MeinZahnschutz 90 - Leistungen im Detail

Der 90 % Schutz der Allianz mit Altersrückstellungen

  Allianz Zahnversicherung
  Allianz MeinZahnschutz 90
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90 %
Inlays 90 %
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100 %
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung 100 % ohne Begrenzung Zahnaufhellung / Bleaching 150€ alle zwei Jahre
Kieferorthopädie Behandlungsbeginn vor 21 90% bis 2.500 €
Funktionsdiagnostik Ja
Kieferknochenaufbau Ja
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 25% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt
Wartezeiten Keine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzen1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren Ab dem vierten Jahr unbegrenzt
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5fachen Satz
AnnahmerichtlinienAbschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich.
Zuschlag je fehlender Zahn 20%
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Allianz MeinZahnschutz 90

Mit Altersrückstellungen

für einen stabilen, bezahlbaren Beitrag auch im Alter wird der Beitrag mit Rückstellungen kalkuliert. Sie ersparen sich die unangenehmen Beitragserhöhungen, nur weil Sie älter werden.

Zahnersatz (z.B. Krone, Inlay, Brücke oder Implantat)

90% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

  • Ohne Höchstgrenze.
  • Wenn Sie zu einem Privatarzt gehen, der nicht über die GKV abrechnet, so werden Ihnen 25% als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.
  • Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach.
  • Für Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen versichert.

Bei Regelversorgung 100%

Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen, es können, bei med. Notwendigkeit, alle Zähne verblendet werden (auch die Weisheitszähne).

Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:

1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
Ab dem vierten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Bei – nach Versicherungsbeginn eingetretenem - Unfall entfallen alle Leistungsbegrenzungen sofort.

Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung

100 %

z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung

90% für Aufbiss-Schienen /Knirscherschienen

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

100% der Kosten für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
ohne Höchstgrenze!

Zahnaufhellung / Bleaching

100% bis zu 150 Euro alle zwei Kalenderjahre.

Kieferorthopädie

Bei Behandlungsbeginn vor dem 21. Lebensjahr.

Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1-2 (keine Leistung GKV) hier werden 90 % maximal 2.500 EUR übernommen.
Bei KIG 3-5 (Vorleistung der GKV) werden 90 % maximal 2.500 EUR übernommen.

Geleistet wird unter anderem für Keramik-, Mini-, selbstligierende Brackets, superelastische, thermoelastische, farbloser Bögen und Lingualtechnik.

Der Tarif leistet bei Unfall und schwerer Krankheit auch für Erwachsene, dann entfällt die Maximalerstattung.

Innovationsgarantie

Es sind alle Zahnersatzmaßnahmen versichert, auch solche die es heute noch gar nicht gibt. Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuesten Erkenntnisse und Behandlungsmethoden der Zahnmedizin an.

Sonstiges

Keine Wartezeit

- Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre. Danach kann jederzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden.

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 100 %, im vollen Umfang.

Knirscher- bzw. Aufbissschiene

90 % Erstattung, allerdings nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Leistung.

Bei Vertragsabschluss fehlende Zähne

Der Tarif kann mit maximal 3 fehlenden und nicht ersetzten Zähnen abgeschlossen werden. Pro fehlendem Zahn ist eine Beitragszuschlag von 20 % zu entrichten (Tarif ohne Altersrückstellungen 25%).

Heilvorsorgeberechtigte

Sie können die Versicherung abschließen, wenn Sie GKV-Versichert sind oder freie Heilfürsorge beziehen.

Warum ein Tarif mit Altersrückstellungen

Statistisch steigt mit dem Alter auch die Zahl der Arztbesuche an. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen sind daher Beitragssprünge mit Erreichen der nächsten Altersgruppe vorgesehen, dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag immer teurer und im Alter möglicherweise nicht mehr bezahlbar.
Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter für Sie bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.