Die GKV erstattet Ihnen für Zahnfüllungen nur noch Amalgam. Amalgam ist gesundheitlich sehr umstritten und für bestimmte Risikogruppen wurde eine Gesundheitsschädlichkeit nachgewiesen.
Hier erhalten Sie für hochwertige Kunststofffüllungen zusammen mit der GKV 90 oder 100 % der Gesamtkosten erstattet.
Ebenso verhält es sich bei der Wurzelbehandlung, insbesondere der Wurzelspitzenresektion, oder der Parodontosebehandlung. Auch hier gibt es Fälle in denen die GKV keine Leistung übernimmt und der Zahnarzt eine Privatrechnung ausstellt.
Bei Knirscherschienen und Aufbissschienen werden die entstehenden Kosten übernommen.
90/ 100 % bis zu 200€ im Kalenderjahr
Je nach Baustein 90 oder 100 %
Die SDK Zahnversicherung übernimmt die Kosten für Akupunktur zur Schmerztherapie oder Anästhesie.
Keine Wartezeit.
Die Zahnzusatzversicherung der SDK begrenzt die Leistungshöhe in den ersten 4 Versicherungsjahren.