ERGO Direkt Zahn Premium Zahnzusatzversicherung
Die ERGO Direkt bietet mit der Tarifkombination ZAB ZAE ZBB ZBE eine Zahnzusatzversicherung die sich fest auf dem Markt der Premiumtarife etabliert hat.
Der Tarif hat keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung, darf aber nicht mit dem ERGO Direkt Tarif "Zahnersatz Sofort" verwechselt werden.
Alle bei Antragstellung diagnostizierten, angeratenen, begonnenen oder geplanten Behandlungen sind von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ein Nachteil dieses Tarifes ist die niedrige Erstattung in den ersten vier Versicherungsjahren.
Leistungen Privatpatient beim Zahnarzt
Damit Sie sich beim Zahnarzt wie ein Privatpatient fühlen können bietet dir ERGO Direkt die Zahnzusatzversicherung ZAHN-ERHALT-PREMIUM und ZAHN-ERSATZ-Premium an.
Die Zahnversicherung bietet 100% Kostenerstattung für:
- Einlagenfüllung, Inlay und Onlay
- Kunststofffüllungen
- Parodontosebehandlung
- Wurzelbehandlung
- Knirscherschienen
- Sowie hiermit im Zusammenhang stehende zahntechnische Laborleistungen, Materialien, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- Zahnmedizinische Individualprophylaxemaßnahmen inklusive professioneller Zahnreinigung
Die Zahnversicherung bietet 90% Kostenerstattung für:
- Krone
- Brücke
- Prothese
- implantatgetragener Zahnersatz
- Implantat
- notwendig werdende Reparaturen des Zahnersatzes
- Aufbissbehelfe und Schienen
- vorbereitende diagnostische, therapeutische, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahnersatz-Maßnahme
- damit im Zusammenhang stehende zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung
Diese Zahnzusatzversicherung ist einzigartig! Der Zahntarif leistet bei schon angeratener oder begonnener Behandlung!
Die Aufnahme in die Zahnzusatzversicherung erfolgt ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeit oder Jahreshöchstsätze!
Die Leistung ist eindeutig: Die ERGO Direkt verdoppelt die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Versichert sind Zahnersatzmaßnahmen.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Zahnersatz-Maßnahmen, deren Beginn bereits länger als sechs Monate zurück liegt
- Zahnersatz-Maßnahmen, die bereits vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden.
- Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten.
- zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
- Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.
- über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen.
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.
- auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen.