Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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Die Zahnzusatzversicherung der SDK

SDK Zahn 100 ZP1 - Leistungen im Detail

SDK mit 100% Erstattung

Die Beiträge werden ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies bedeutet der Tarif wird, mit Erreichen der nächsten Altersgruppe (etwa alle 10 Jahre), automatisch teurer.
Der Abschluss der Zusatzversicherung ist für Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder bei Anspruch auf Heilfürsorge möglich.

Bis zu 3 fehlende Zähne können gegen Risikozuschlag (20% je fehlender Zahn) mitversichert werden.

  SDK Zahnversicherung
  SDK Zahn 100 ZP1
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100%
Inlays100%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • 100% vom Rechnungsbetrag
  • Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen bis 200€
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100%, max. 200 €
KieferorthopädieBehandlungsbeginn vor 18
100% bis zu 3.000 €
Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle  
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 35% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzen1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
Annahmerichtlinien
  • Auch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich
  • Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Zuschlag mitversichert werden
  • Ab 4 fehlender Zähne erfolgt Ablehnung
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Zahnersatz (z.B. Krone, Brücke oder Implantat)

100% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ohne Höchstgrenze.

Wenn Sie Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen, so werden Ihnen 35% als fiktive Vorleistung abgezogen.

Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach. Für einen Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Eine funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistung wird im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen übernommen.

Kunststoff- oder Keramikverblendungen, Veneers sowie individuelle Zahnfarbenbestimmung werden bis zu den 6er Zähnen erstattet.

Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung

100 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie Aufbiss-Schienen.

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

Zahnreinigung und Zahnprophylaxe zu 100 % maximal 200 €.

Kieferorthopädie

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.

Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1-2 (keine Leistung GKV) hier werden 100 % maximal 3.000 EUR übernommen.
Bei KIG 3-5 (Vorleistung der GKV) werden ebenfalls 100 % maximal 3.000 EUR übernommen.

Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer, unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign) werden übernommen.

Der Tarif leistet bei Unfall auch für Erwachsene. Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Summenbegrenzung.

Sonstiges

Keine Wartezeit

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur, Hypnose oder Lachgas-Sedierung im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen werden zu 100 %, maximal 200 € im Kalenderjahr übernommen.

Knirscher- bzw. Aufbissschiene

Zu 100 %

Optionsrecht

Umstellung in die nächsthöhere Leistungsstufe zum 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. und 65. Geburtstag möglich – ohne Gesundheitsprüfung.
Der Antrag hierzu muss mindestens 6 Monate vor dem Geburtstag erfolgen.

Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:

1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Zahnstaffel.

Beitrag

0 – 20 Jahre – 22,64 €
21-30 Jahre – 14,57 €
31-40 Jahre – 29,28 €
41-50 Jahre – 39,90 €
51-60 Jahre – 52,02 €
61-70 Jahre – 67,06 €
ab 71 Jahren – 57,70 €

Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Beitragszuschlag von 20% je fehlendem Zahn mitversichert werden.
Bei 4 fehlenden kann leider kein Versicherungsschutz angeboten werden.
Vollständiger Lückenschluss oder durch festen Zahnersatz ersetzte Zähne gelten nicht als fehlend.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Kündigung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. erfolgen.

Die genaue Tarifbeschreibung finden Sie in den Tarifbedingungen.

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