Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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uniVersa uni-dent|Top 90

uni-dent Top 90 - Leistungen im Detail

Unkompliziert auch online abschließbar, ohne Gesundheitsfragen.

  uniVersa Zahnversicherung
  uni-dent Top 90
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90 %
Inlays100 %
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100 %
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen 90 %
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100 %, max. 200 €
Bleachin 200 € in 2 Jahren
KieferorthopädieBehandlungsbeginn vor 21
90 % bis zu 2.500 €
Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 20 % werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetz
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzen1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.500 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
5.500 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienAuch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich
Bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne und angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

uniVersa uni-dent|top 90

Versicherungsfähig im Tarif uni-dent|Top sind:

  • Personen die in der gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
  • Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (z. B. Bundeswehr, Bereitschaftspolizei, Bundespolizei).

Kein Versicherungsschutz besteht für:

  • Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlen und noch nicht dauerhaft ersetzt sind,
  • Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden.

Universa Onlineabschluss

Zahnbehandlung 100 %

Erstattungsfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen. Dazu zählen u. a.:

  • allgemeine zahnärztliche Leistungen wie Füllungen, Inlays, Versiegelungen, Wurzelbehandlungen
  • spezielle Verfahren bei Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenmessung)
  • Behandlungen von Mundschleimhaut- und Zahnfleischerkrankungen (z. B. VECTOR, Bakterien-/DNA-Tests, Medikamentenschienen)
  • plastische Füllungen (z. B. Composite)
  • Inlays aus Metall, Kunststoff oder Keramik (z. B. CEREC)
  • Parodontosebehandlungen (z. B. PerioChip)
  • mikroinvasive Kariesbehandlungen (z. B. ICON)
  • chirurgische Eingriffe (z. B. Zahnziehen, Wurzelspitzenresektion, Zystenentfernung, Knochenaufbau)
  • zahnärztliche Bildgebung (Röntgen, DVT)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans
  • notwendige Vor- und Nachbehandlungen

Es werden 20 % vom Rechnungsbetrag abgezogenwenn die Behandlung bei einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland stattfindet und die GKV somit nicht leistet.

Zahnersatz 90 %

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere:

Prothetische Leistungen

  • Kronen und Teleskopkronen (inkl. Verblendungen)
  • Brücken
  • Stiftzähne
  • Voll- und Teilprothesen
  • Reparaturen von Zahnersatz

Implantologische und augmentative Leistungen

  • Implantate
  • Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Knochenmaterial
  • Verfahren wie Knochenspreizung, Knochenverlängerung und Sinuslift
  • Suprakonstruktionen

Weitere Zahnersatzleistungen

  • Keramikverblendschalen (Veneers), z. B. bei Zahnhartsubstanzdefekten oder freiliegenden Zahnhälsen
  • Kunststoff- und Keramikverblendungen für alle Zähne
  • Onlays und Overlays
  • Metall- und Keramikkronen (z. B. im CEREC-Verfahren)
  • Aufbissbehelfe (z. B. DROS-Schienen)
  • Knirscherschienen und Protrusionsschienen

Begleitende Leistungen

  • Chirurgische zahnärztliche Leistungen
    (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Exzisionen, Schleimhauttransplantationen, Knochenaufbau, Osteotomien, Sequestrotomien)
  • Zahnärztliche Bildgebung
    (z. B. Röntgendiagnostik, digitale Volumentomographie)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Erfolgt keine Vorleistung der GKV, weil:

  • die Behandlung durch einen Privat- bzw. Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt oder
  • die Behandlung im Ausland durchgeführt wird,

wird pauschal ein Betrag von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung der GKV bzw. der Heilfürsorge angerechnet.

 

Zahn- und Kieferregulierung
90 % bis 2.500 Euro

Aufwendungen für zahnärztliche, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen bei versicherten Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Altersgrenze entfällt, wenn die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.

Erstattungsfähig sind insbesondere:

  • Mini-Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets
  • Bracketumfeldversiegelung
  • Unsichtbare Zahnspangen (z. B. Invisalign- oder Aligner-Therapie)
  • Lingualtechnik
  • Festsitzende Retainer
  • Konfektionierte herausnehmbare Geräte
  • Festsitzende Lückenhalter
  • Farbige und farblose Bögen bzw. Teilbögen
  • Thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen
  • Pendulum-Apparaturen

Zusätzliche Leistungen

  • Chirurgische zahnärztliche Leistungen
    (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Schleimhauttransplantationen, Knochenaufbau, Osteotomien, Sequestrotomien)
  • Zahnärztliche Bildgebung
    (z. B. Röntgen, digitale Volumentomographie)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

(Nicht erstattungsfähig ist ein möglicher Eigenanteil, der entsteht, wenn eine kieferorthopädische Behandlung, für die die GKV Leistungen erbringt, nicht planmäßig beendet wird)

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

  • zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose, Behebung oder Besserung von Funktionsstörungen der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne,
  • die Erstellung eines Heil- und Kostenplans.

Schmerzlindernde Maßnahmen
90 %

Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen zur Schmerzlinderung, sofern sie im Zusammenhang mit einer Behandlung stehen.

  • Narkose- und Sedierungsverfahren
    (z. B. Vollnarkose, Analgo-Sedierung/Dämmerschlaf, Lachgas-Sedierung),
  • Akupunktur und Hypnose.

Professionelle Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

200 Euro pro Kalenderjahr

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zur Zahnreinigung und Zahnprophylaxe, insbesondere:

Zahnreinigung

  • Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen
    (z. B. mit Handinstrumenten, Ultraschall-, Laser- oder Pulverstrahlgeräten)
  • Reinigung der Zahnzwischenräume
  • Entfernung des Biofilms
  • Prothesenreinigung

Zahnprophylaxe

  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Aufklärung über Ursachen von Zahnerkrankungen und deren Vorbeugung
  • Fluoridierung der Zähne
  • Behandlung überempfindlicher Zähne
  • Fissurenversiegelung
  • Oberflächenpolitur
  • Kariesrisikodiagnostik und Maßnahmen zur Kariesvorbeugung

 

Zahnaufhellung

Maßnahmen zur Zahnaufhellung (z. B. Bleaching), sofern diese durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführt werden, bis zu einem Leistungshöchstbetrag von:

200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren

Leistungshöchstbeträge in den ersten vier Kalenderjahren

  • 1.000 € im ersten Jahr (31.12. diesen Jahres)
  • 2.500 € in den ersten 2 Jahren
  • 4.000 € in den ersten 3 Jahren
  • 5.500 € in den ersten 4 Jahren

Bei Unfall entfällt die Staffel.

Kostenerstattung auch im Ausland

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt werden die ortsüblichen Kosten erstattet.
Die Erstattung erfolgt zu den gleichen Prozentsätzen und Höchstbeträgen, die für eine Behandlungen in Deutschland gelten.

Innovationsgarantie

Erstattungsfähig sind im tariflichen Umfang auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die:

  • von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder
  • erst zukünftig anerkannt werden.

Der Versicherungsschutz passt sich automatisch medizinischen Innovationen an.

Kalenderjahresregelung

Die Leistungshöchstbeträge gelten jeweils für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht am 1. Januar, gilt der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember als erstes Kalenderjahr.

Ihre Beiträge

  • 0 – 20 Jahre – 13,51 €
  • 21-25 Jahre – 19,44 €
  • 26-30 Jahre – 23,32 €
  • 31-35 Jahre – 25,86 €
  • 36-40 Jahre – 28,79 €
  • 41-45 Jahre – 32,17 €
  • 46-50 Jahre – 37,74 €
  • 51-55 Jahre – 42,64 €
  • 56-60 Jahre – 46,96 €
  • 61-65 Jahre – 53,94 €
  • 66-70 Jahre – 56,77 €
  • 71-75 Jahre – 54,98 €
  • 76-80 Jahre – 52,23 €

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