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| uni-dent Top 90 | |
| Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
| Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90 % |
| Inlays | 100 % |
| Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen 90 % |
| Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 100 %, max. 200 € Bleachin 200 € in 2 Jahren |
| Kieferorthopädie | Behandlungsbeginn vor 21 90 % bis zu 2.500 € Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle |
| Funktionsdiagnostik | Ja |
| Kieferknochenaufbau | Ja |
| Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 20 % werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetz |
| Wartezeiten | Keine Wartezeit |
| anfängliche Höchstgrenzen | 1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 2.500 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 4.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren 5.500 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. |
| Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
| Annahmerichtlinien | Auch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich Bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne und angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen |
| Tarifinformationen | Download |
| Bedingungen | Download |
Versicherungsfähig im Tarif uni-dent|Top sind:
Kein Versicherungsschutz besteht für:
Erstattungsfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen. Dazu zählen u. a.:
Es werden 20 % vom Rechnungsbetrag abgezogenwenn die Behandlung bei einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland stattfindet und die GKV somit nicht leistet.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere:
Prothetische Leistungen
Implantologische und augmentative Leistungen
Weitere Zahnersatzleistungen
Begleitende Leistungen
Erfolgt keine Vorleistung der GKV, weil:
wird pauschal ein Betrag von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung der GKV bzw. der Heilfürsorge angerechnet.
Aufwendungen für zahnärztliche, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen bei versicherten Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Die Altersgrenze entfällt, wenn die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.
Erstattungsfähig sind insbesondere:
Zusätzliche Leistungen
(Nicht erstattungsfähig ist ein möglicher Eigenanteil, der entsteht, wenn eine kieferorthopädische Behandlung, für die die GKV Leistungen erbringt, nicht planmäßig beendet wird)
Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen zur Schmerzlinderung, sofern sie im Zusammenhang mit einer Behandlung stehen.
200 Euro pro Kalenderjahr
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zur Zahnreinigung und Zahnprophylaxe, insbesondere:
Zahnreinigung
Zahnprophylaxe
Maßnahmen zur Zahnaufhellung (z. B. Bleaching), sofern diese durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführt werden, bis zu einem Leistungshöchstbetrag von:
200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren
Bei Unfall entfällt die Staffel.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt werden die ortsüblichen Kosten erstattet.
Die Erstattung erfolgt zu den gleichen Prozentsätzen und Höchstbeträgen, die für eine Behandlungen in Deutschland gelten.
Erstattungsfähig sind im tariflichen Umfang auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die:
Der Versicherungsschutz passt sich automatisch medizinischen Innovationen an.
Kalenderjahresregelung
Die Leistungshöchstbeträge gelten jeweils für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht am 1. Januar, gilt der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember als erstes Kalenderjahr.
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