Der Toptarif der Universa mit einer Selbstbeteiligung von 25 % und dadurch sehr günstigen Beiträgen.
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| uni-dent Top 75 | |
| Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
| Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 75 % |
| Inlays | 100 % |
| Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen 75 % |
| Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 100 %, max. 150 € Bleaching 150 € in 2 Jahren |
| Kieferorthopädie | Behandlungsbeginn vor 21 75 % bis zu 2.000 € Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle |
| Funktionsdiagnostik | Ja |
| Kieferknochenaufbau | Ja |
| Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 20 % werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetz |
| Wartezeiten | Keine Wartezeit |
| anfängliche Höchstgrenzen | 1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren 4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. |
| Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
| Annahmerichtlinien | Auch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich Bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne und angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen |
| Tarifinformationen | Download |
| Bedingungen | Download |
Wer kann versichert werden?
Wenn Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf freie Heilvorsorge haben.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
75 %
Zum Zahnersatz werden z.B. Zahnkronen einschließlich Verblendungen (Veneers), Brücken, Inlays oder Implantate gezählt.
Wenn keine Vorleistung der GKV/ Heilfürsorge erfolgt – z. B. bei Behandlung durch einen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder bei Auslandsbehandlungen – wird pauschal
100 %
Erstattungsfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen. Dazu zählen u. a.:
Auch hier werden 20 % abgezogen, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt da die Behandlung[ bei einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland stattfindet.
100 % bis zu 150 € im Kalenderjahr
Zu Zahnreinigung zählen insbesondere:
Die Zahnprophylaxe beinhaltet unter anderem:
100 % bis zu 150 € innerhalb von 2 Kalenderjahren
Erstattungsfähig sind die durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführten Maßnahmen zur Zahnaufhellung (z. B. Bleaching).
75 % bis zu 2.000 Euro
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für zahnärztliche, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen, die der Beseitigung oder Verbesserung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen dienen. Dies gilt für versicherte Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Die Altersgrenze entfällt, wenn kieferorthopädische Maßnahmen aufgrund eines Unfalls notwendig werden.
Zu den erstattungsfähigen Leistungen zählen insbesondere:
75 %
Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die der Schmerzlinderung im Zusammenhang mit Behandlungen dienen.
Dazu zählen insbesondere:
Erfolgt keine Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge, etwa weil die Behandlung durch einen Privatarzt bzw. Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt oder im Ausland durchgeführt wird, wird pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als angenommene Vorleistung angerechnet.
Keine Wartezeit
Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt, in den ersten 4 Versicherungsjahren
Bei Unfall entfällt die Staffel.
Kostenerstattung im Ausland
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland sind die ortsüblichen Behandlungskosten erstattungsfähig.
Die Erstattung erfolgt in gleicher Höhe wie für Behandlungen in Deutschland, also nach den dort vereinbarten Prozentsätzen und Leistungshöchstbeträgen.
Innovationsgarantie
Erstattungsfähig sind – im Rahmen des vereinbarten Tarifs – alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Dies gilt ausdrücklich auch für zukünftige medizinische Verfahren, die heute noch nicht existieren, aber später wissenschaftlich anerkannt werden.
Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche medizinischen Innovationen an.
Zukunftsgarantie
Die GKV bzw. Heilfürsorge richtet ihre Zuschüsse beim Zahnersatz nach dem jeweiligen Befund und gewährt darauf basierend einen Festzuschuss, der als Vorleistung berücksichtigt wird.
Auch wenn sich diese Vorleistungen künftig ändern sollten, bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen.
Der Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen besteht weiterhin in vollem Umfang.
Zum Ende der vereinbarten Laufzeit von 2 Jahren, danach jederzeit zum Ende des Monats.
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