Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
Jetzt vergleichen und kostenloses Angebot anfordern!
 
 
zurück zur Übersicht   Beitragsrechner öffnen

Universa uni-dent|top 75

uni-dent Top 75 - Leistungen im Detail

Der Toptarif der Universa mit einer Selbstbeteiligung von 25 % und dadurch sehr günstigen Beiträgen.

  uniVersa Zahnversicherung
  uni-dent Top 75
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
75 %
Inlays100 %
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100 %
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen 75 %
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100 %, max. 150 €
Bleaching 150 € in 2 Jahren
KieferorthopädieBehandlungsbeginn vor 21
75 % bis zu 2.000 €
Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 20 % werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetz
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzen1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienAuch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich
Bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne und angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

uniVersa uni-dent|top 75

Wer kann versichert werden?

Wenn Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf freie Heilvorsorge haben.

Kein Versicherungsschutz besteht für:

  • Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlen und noch nicht dauerhaft ersetzt sind,
  • Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden.

Universa Onlineabschluss

Versicherungsschutz für Zahnersatz

75 %

Zum Zahnersatz werden z.B. Zahnkronen einschließlich Verblendungen (Veneers), Brücken, Inlays oder Implantate gezählt.

Wenn keine Vorleistung der GKV/ Heilfürsorge erfolgt – z. B. bei Behandlung durch einen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder bei Auslandsbehandlungen – wird pauschal

  • 20 % des Rechnungsbetrags als angenommene GKV-Vorleistung abgezogen.

Versicherungsschutz für Zahnbehandlung

100 %

Erstattungsfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen. Dazu zählen u. a.:

  • allgemeine zahnärztliche Leistungen wie Füllungen, Inlays, Versiegelungen, Wurzelbehandlungen
  • spezielle Verfahren bei Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen (z. B. PerioChip)
  • mikroinvasive Kariesbehandlungen (z. B. ICON)
  • chirurgische Eingriffe (z. B. Zahnziehen, Wurzelspitzenresektion, Zystenentfernung, Knochenaufbau)
  • Röntgen, DVT
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Auch hier werden 20 % abgezogen, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt da die Behandlung[ bei einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland stattfindet.

Zahnprophylaxe bzw. Zahnreinigung

100 % bis zu 150 € im Kalenderjahr

Zu Zahnreinigung zählen insbesondere:

  • die Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen mittels Handinstrumenten, Ultraschall-, Laser- oder Pulverstrahlgeräten
  • die Reinigung der Zahnzwischenräume
  • die Entfernung des Biofilms
  • die Reinigung von Prothesen

Die Zahnprophylaxe beinhaltet unter anderem:

  • die Erstellung eines Mundhygienestatus
  • die Aufklärung über Ursachen von Zahnerkrankungen und deren Vorbeugung
  • die Fluoridierung der Zähne
  • die Behandlung überempfindlicher Zähne
  • Fissurenversiegelungen
  • die Politur der Zahnoberflächen
  • Diagnostik des Kariesrisikos sowie Maßnahmen zur Kariesvermeidung

Zahnaufhellung, z.B. Bleaching

100 % bis zu 150 € innerhalb von 2 Kalenderjahren

Erstattungsfähig sind die durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführten Maßnahmen zur Zahnaufhellung (z. B. Bleaching).

Kieferorthopädie

75 % bis zu 2.000 Euro

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für zahnärztliche, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen, die der Beseitigung oder Verbesserung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen dienen. Dies gilt für versicherte Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Die Altersgrenze entfällt, wenn kieferorthopädische Maßnahmen aufgrund eines Unfalls notwendig werden.

Zu den erstattungsfähigen Leistungen zählen insbesondere:

  • Mini-Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets
  • Versiegelung des Bracketumfelds
  • unsichtbare Zahnspangen (z. B. Invisalign-, Aligner-Therapie)
  • Lingualtechnik
  • festsitzende Retainer
  • konfektionierte herausnehmbare Geräte
  • festsitzende Lückenhalter
  • farbige oder farblose Bögen und Teilbögen
  • thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen
  • Pendulum-Geräte
  • chirurgische zahnärztliche Eingriffe (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenentfernungen, Exzisionen, Schleimhauttransplantationen, Knochenaufbau, Osteotomien, Sequestrotomien)
  • zahnärztliche Bildgebung (z. B. Röntgenaufnahmen, digitale Volumentomographie)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Schmerzstillende Behandlung

75 %

Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die der Schmerzlinderung im Zusammenhang mit Behandlungen dienen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Narkose- und Sedierungsverfahren (z. B. Vollnarkose, Analgo-Sedierung/Dämmerschlaf, Lachgas-Sedierung)
  • Akupunktur und Hypnose

Erfolgt keine Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge, etwa weil die Behandlung durch einen Privatarzt bzw. Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt oder im Ausland durchgeführt wird, wird pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als angenommene Vorleistung angerechnet.

Wartezeit

Keine Wartezeit

Leistungsstaffel

Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt, in den ersten 4 Versicherungsjahren

  • 1.000 € im ersten Jahr (31.12. diesen Jahres)
  • 2.000 € in den ersten 2 Jahren
  • 3.000 € in den ersten 3 Jahren
  • 4.000 € in den ersten 4 Jahren

Bei Unfall entfällt die Staffel.

Leistungsausschluss

  • Für alle bei Vertragsbeginn bereits begonnene oder angeratene Behandlungen.
  • Für bei Vertragsbeginn fehlende Zähne.

Kostenerstattung im Ausland

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland sind die ortsüblichen Behandlungskosten erstattungsfähig.
Die Erstattung erfolgt in gleicher Höhe wie für Behandlungen in Deutschland, also nach den dort vereinbarten Prozentsätzen und Leistungshöchstbeträgen.

Innovationsgarantie

Erstattungsfähig sind – im Rahmen des vereinbarten Tarifs – alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Dies gilt ausdrücklich auch für zukünftige medizinische Verfahren, die heute noch nicht existieren, aber später wissenschaftlich anerkannt werden.
Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche medizinischen Innovationen an.

Zukunftsgarantie

Die GKV bzw. Heilfürsorge richtet ihre Zuschüsse beim Zahnersatz nach dem jeweiligen Befund und gewährt darauf basierend einen Festzuschuss, der als Vorleistung berücksichtigt wird.
Auch wenn sich diese Vorleistungen künftig ändern sollten, bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen.
Der Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen besteht weiterhin in vollem Umfang.

Ihre Kündigungsmöglichkeit

Zum Ende der vereinbarten Laufzeit von 2 Jahren, danach jederzeit zum Ende des Monats.

Ihre Beiträge

  • 0 – 20 Jahre –  9,70 €
  • 21-25 Jahre – 15,63 €
  • 26-30 Jahre – 18,43 €
  • 31-35 Jahre – 20,50 €
  • 36-40 Jahre – 22,96 €
  • 41-45 Jahre – 24,71 €
  • 46-50 Jahre – 28,44 €
  • 51-55 Jahre – 32,01 €
  • 56-60 Jahre – 35,03 €
  • 61,65 Jahre – 39,10 €
  • 66-70 Jahre – 40,88 €
  • 71-75 Jahre – 39,71 €
  • 76-80 Jahre – 37,21 €

Universa Onlineabschluss

unverbindliches Angebot

 

Sie wollen Ihren elektronisch abgeschlossenen Vertrag widerrufen?

Hier können Sie ganz einfach, schnell und digital von Ihrem Vertrag fristgerecht zurück treten:

Vertrag widerrufen