Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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uni-dent Top 100 - Leistungen im Detail

Unkompliziert ohne Gesundheitsprüfung abschließbar!

  uniVersa Zahnversicherung
  uni-dent Top 100
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100 %
Inlays100 %
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100 %
100 % Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100 %, max. 250 €
Bleaching 250 € in 2 Jahren
KieferorthopädieBehandlungsbeginn vor 21
100 % bis zu 3.000 €
Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 20 % werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetz.
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzen1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienAuch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich
Bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne und angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

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Wer kann versichert werden?

Wenn Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf freie Heilvorsorge haben.

Kein Versicherungsschutz besteht für:

  • Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlen und noch nicht dauerhaft ersetzt sind,
  • Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden.

Universa Onlineabschluss

Versicherungsschutz für Zahnersatz

100 % für Zahnersatzmaßnahmen

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere:

Prothetische Leistungen

  • Kronen und Teleskopkronen (inkl. Verblendungen)
  • Brücken
  • Stiftzähne
  • Voll- und Teilprothesen
  • Reparaturen von Zahnersatz

Implantologische und augmentative Leistungen

  • Implantate
  • Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Knochenmaterial
  • Verfahren wie Knochenspreizung, Knochenverlängerung und Sinuslift
  • Suprakonstruktionen

Weitere Zahnersatzleistungen

  • Keramikverblendschalen (Veneers), z. B. bei Zahnhartsubstanzdefekten oder freiliegenden Zahnhälsen
  • Kunststoff- und Keramikverblendungen für alle Zähne
  • Onlays und Overlays
  • Metall- und Keramikkronen (z. B. im CEREC-Verfahren)
  • Aufbissbehelfe (z. B. DROS-Schienen)
  • Knirscherschienen und Protrusionsschienen

Begleitende Leistungen

  • Chirurgische zahnärztliche Leistungen
    (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Exzisionen, Schleimhauttransplantationen, Knochenaufbau, Osteotomien, Sequestrotomien)
  • Zahnärztliche Bildgebung
    (z. B. Röntgendiagnostik, digitale Volumentomographie)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Erfolgt keine Vorleistung der GKV, weil:

  • die Behandlung durch einen Privat- bzw. Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt oder
  • die Behandlung im Ausland durchgeführt wird,

wird pauschal ein Betrag von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung der GKV bzw. der Heilfürsorge angerechnet.

Zahnbehandlung

100 % der Aufwendungen für zahnärztliche Behandlungen

Erstattungsfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen. Dazu zählen u. a.:

  • allgemeine zahnärztliche Leistungen wie Füllungen, Inlays, Versiegelungen, Wurzelbehandlungen
  • spezielle Verfahren bei Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenmessung)
  • Behandlungen von Mundschleimhaut- und Zahnfleischerkrankungen (z. B. VECTOR, Bakterien-/DNA-Tests, Medikamentenschienen)
  • plastische Füllungen (z. B. Composite)
  • Inlays aus Metall, Kunststoff oder Keramik (z. B. CEREC)
  • Parodontosebehandlungen (z. B. PerioChip)
  • mikroinvasive Kariesbehandlungen (z. B. ICON)
  • chirurgische Eingriffe (z. B. Zahnziehen, Wurzelspitzenresektion, Zystenentfernung, Knochenaufbau)
  • zahnärztliche Bildgebung (Röntgen, DVT)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans
  • notwendige Vor- und Nachbehandlungen

Auch hier werden 20 % abgezogen, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt wenn die Behandlung bei einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder im Ausland stattfindet.

Zahnprophylaxe bzw. Zahnreinigung

100 % bis zu 250€ im Kalenderjahr

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für folgende Leistungen:

Zahnreinigung

Dazu zählen insbesondere:

  • die Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen mittels Handinstrumenten, Ultraschall-, Laser- oder Pulverstrahlgeräten
  • die Reinigung der Zahnzwischenräume
  • die Entfernung des Biofilms
  • die Reinigung von Prothesen

Zahnprophylaxe

Hierzu gehören unter anderem:

  • die Erstellung eines Mundhygienestatus
  • die Aufklärung über Ursachen von Zahnerkrankungen und deren Vorbeugung
  • die Fluoridierung der Zähne
  • die Behandlung überempfindlicher Zähne
  • Fissurenversiegelungen
  • die Politur der Zahnoberflächen
  • Diagnostik des Kariesrisikos sowie Maßnahmen zur Kariesvermeidung

Zahnaufhellung, z.B. Bleaching

100 % bis zu 250 € innerhalb von 2 Kalenderjahren

Erstattungsfähig sind die durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführten Maßnahmen zur Zahnaufhellung (z. B. Bleaching).

Kieferorthopädie, Zahn- und Kieferregulierung

100 % bis zu 3.000 Euro

Aufwendungen für zahnärztliche, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen bei versicherten Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Altersgrenze entfällt, wenn die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.

Erstattungsfähig sind insbesondere:

  • Mini-Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets
  • Bracketumfeldversiegelung
  • Unsichtbare Zahnspangen (z. B. Invisalign- oder Aligner-Therapie)
  • Lingualtechnik
  • Festsitzende Retainer
  • Konfektionierte herausnehmbare Geräte
  • Festsitzende Lückenhalter
  • Farbige und farblose Bögen bzw. Teilbögen
  • Thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen
  • Pendulum-Apparaturen

Zusätzliche Leistungen

  • Chirurgische zahnärztliche Leistungen
    (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Schleimhauttransplantationen, Knochenaufbau, Osteotomien, Sequestrotomien)
  • Zahnärztliche Bildgebung
    (z. B. Röntgen, digitale Volumentomographie)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

(Nicht erstattungsfähig ist ein möglicher Eigenanteil, der entsteht, wenn eine kieferorthopädische Behandlung, für die die GKV Leistungen erbringt, nicht planmäßig beendet wird)

Schmerzstillende Behandlung

100 %

Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen zur Schmerzlinderung, sofern sie im Zusammenhang mit einer Behandlung stehen.

  • Narkose- und Sedierungsverfahren
    (z. B. Vollnarkose, Analgo-Sedierung/Dämmerschlaf, Lachgas-Sedierung),
  • Akupunktur und Hypnose.

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

  • zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose, Behebung oder Besserung von Funktionsstörungen der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne,
  • die Erstellung eines Heil- und Kostenplans.

Wartezeit

Keine Wartezeit

Leistungsstaffel

Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt, in den ersten 4 Versicherungsjahren

  • 1.500 € im ersten Jahr (31.12. diesen Jahres)
  • 3.000 € in den ersten 2 Jahren
  • 4.500 € in den ersten 3 Jahren
  • 6.000 € in den ersten 4 Jahren

Bei Unfall entfällt die Staffel.

Die Leistungshöchstbeträge gelten jeweils für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht am 1. Januar, gilt der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember als erstes Kalenderjahr.

Leistungsausschluss

  • Für alle bei Vertragsbeginn bereits begonnene oder angeratene Behandlungen.
  • Für bei Vertragsbeginn fehlende Zähne.

Kostenerstattung im Ausland

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland sind die ortsüblichen Behandlungskosten erstattungsfähig.
Die Erstattung erfolgt in gleicher Höhe wie für Behandlungen in Deutschland, also nach den dort vereinbarten Prozentsätzen und Leistungshöchstbeträgen.

Innovationsgarantie

Erstattungsfähig sind – im Rahmen des vereinbarten Tarifs – alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Dies gilt ausdrücklich auch für zukünftige medizinische Verfahren, die heute noch nicht existieren, aber später wissenschaftlich anerkannt werden.
Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche medizinischen Innovationen an.

Zukunftsgarantie

Die GKV bzw. Heilfürsorge richtet ihre Zuschüsse beim Zahnersatz nach dem jeweiligen Befund und gewährt darauf basierend einen Festzuschuss, der als Vorleistung berücksichtigt wird.
Auch wenn sich diese Vorleistungen künftig ändern sollten, bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen.
Der Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen besteht weiterhin in vollem Umfang.

Ihre Kündigungsmöglichkeit

Zum Ende der vereinbarten Laufzeit von 2 Jahren, danach jederzeit zum Ende des Monats.

Ihre Beiträge

  • 0 – 20 Jahre – 17,92 €
  • 21-25 Jahre – 22,57 €
  • 26-30 Jahre – 27,37 €
  • 31-35 Jahre – 30,66 €
  • 36-40 Jahre – 34,29 €
  • 41-45 Jahre – 38,80 €
  • 46-50 Jahre – 45,07 €
  • 51-55 Jahre – 52,40 €
  • 56-60 Jahre – 58,65 €
  • 61-65 Jahre – 68,01 €
  • 66-70 Jahre – 71,41 €
  • 71-75 Jahre – 69,64 €
  • 76-80 Jahre – 65,90 €

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