Zahn Premium der Stuttgarter hat im letzten Stiftung Warentest / Finanztest mit Sehr Gut (1,1) abgeschlossen.
Stiftung Warentest Finanztest 11/2016 Note SEHR GUT (1,1)
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Stuttgarter ZahnPremium Zahnzusatzversicherung | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja bis zu 110€ im Jahr |
Kieferorthopädie | Bis zum 21. Lebensjahr. Wenn die GKV leistet (KIG 3-5) max. 750€ |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, fiktiver Abzug von 35% |
Wartezeiten | 8 Monate |
anfängliche Höchstgrenzen | im 1. Jahr 1.000€ 1.-2. Jahr 2.000€ 1.-3. Jahr 3.000€ 1.-4. Jahr 4.000€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Keine Leistung für bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne. Ab 5 fehlende Zähne erfolgt Ablehnung Bis 250€/Jahr für Schmerzbehandlungen (Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose) |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Stuttgarter SMILE ZahnPremium
Die Beitragskalkulation des Zahnversicherung erfolgt ohne Altersrückstellungen.
Ab dem 51ten Lebensjahr sind allerdings bereits keine weiteren planmäßigen Erhöhungen vorgesehen.
Fehlende Zähne sind nicht mitversichert.
Zahnersatz
90 %
Die Anzahl der möglichen Implantate ist nicht begrenzt, der erforderliche Knochenaufbau wird erstattet.
Keramikverblendungen über dem 6er Zahn hinaus werden nur erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit belegt werden kann.
Die Funktionsanalytik in Zusammenhang mit Zahnersatz wird übernommen.
Bei unfallbedingten Zahnersatzleistungen werden 100 % der Kosten übernommen
Zahnbehandlung / Zahnerhalt
100 %
Zahnreinigung, Zahnprophylaxe wird bis zu einem Betrag von 110,- EUR im Jahr zu 100 % übernommen.
Wurzelbehandlungen werden unabhängig von einer Kassenleistung übernommen.
Parodontosebehandlungen werden ebenfalls unabhängig von einer Kassenleistung übernommen.
Kieferorthopädie
In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG).
In KIG 1 und 2 lehnt die GKV die Notwendigkeit ab und verweigert die Leistungsbeteiligung.
KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 100 % maximal 250 - 750 EUR
KIG 3-5 (Leistung GKV) 100 % maximal 250 - 750 EUR
Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen, festsitzender Retainer
Die Altershöchstgrenze beträgt 21 Jahre
Leistet auch für Fissurenversiegelung.
Weiter Merkmale
Die Wartezeit beträgt 8 Monate
Leistungsstaffel in den ersten 48 Monaten:
Laserbehandlungen sind möglich.
Für Knirscherschiene bzw. Aufbissschiene wird geleistet.
Mindestlaufzeit zunächst zwei Jahre, dann verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr wenn nicht mind. 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung seitens des Versicherungsnehmers erfolgt.