Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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Stuttagrter Zahn Premium

Stuttgarter ZahnPremium Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Zahn Premium der Stuttgarter hat im letzten Stiftung Warentest / Finanztest mit Sehr Gut (1,1) abgeschlossen.

  Stuttgarter Zahnversicherung
  Stuttgarter ZahnPremium Zahnzusatzversicherung
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90% 
Inlays100%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100% ohne Begrenzung
KieferorthopädieBis zum 22. Lebensjahr
90% bis 4.000€ wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2)
90% bis 2.000€ wenn die GKV leistet (KIG 3-5)
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, fiktiver Abzug von 35%
Wartezeitenkeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzenim 1. Jahr 1.500€
1.-2. Jahr 3.000€
1.-3. Jahr 4.500€
1.-4. Jahr 6.000€ 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5fachen Satz
AnnahmerichtlinienKeine Leistung für bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne. Ab 5 fehlende Zähne erfolgt Ablehnung

100% Leistung für Schmerzbehandlungen (Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose) 
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Stuttgarter SMILE ZahnPremium

Die Beitragskalkulation des Zahnversicherung erfolgt ohne Altersrückstellungen.

Ab dem 61ten Lebensjahr sind allerdings keine weiteren planmäßigen Erhöhungen vorgesehen.

Fehlende Zähne sind nicht mitversichert.


Zahnersatz - z.B. Krone Brücke Implantat

90 %

Die Anzahl der möglichen Implantate ist nicht begrenzt, der erforderliche Knochenaufbau wird erstattet.

Keramikverblendungen (Veneers) werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit belegt werden kann, einschließlich dem 8er Zahn erstattet.

Die Funktionsanalytik in Zusammenhang mit Zahnersatz wird übernommen.

Bei unfallbedingten Zahnersatzleistungen werden 100 % der Kosten übernommen

Leistung für Inlays

100 %

Zahnbehandlung / Zahnerhalt

100 %

  • hochwertige Kunststofffüllungen
  • Wurzel- und Parodontosebehandlung mit Kassenleistung
  • Wurzel- und Parodontosebehandlung ohne Kassenleistung
  • Wurzelspitzenresektion, Wurzellängenmessung
  • Aufbissbehelfe und -schienen
    (nicht im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung)

Professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe

100% ohne Begrenzung

Kieferorthopädie

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres

In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG).
In KIG 1 und 2 lehnt die GKV die Notwendigkeit ab und verweigert die Leistungsbeteiligung.

90 % bis 4.000 Euro bei KIG 1-2 (keine Leistung GKV)

90 % bis 2.000 Euro bei KIG 3-5 (nach Vorleistung der GKV)

  • Minibrackets
  • Kunststoffbrackets
  • farblosen Bögen
  • festsitzender Retainer
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)

Wartezeit

keine Wartezeit

Weitere Leistungen

 Narkose, Akupunktur und Hypnose werden im Bereich Zahnbehandlung zu 100% ohne Begrenzung ersetzt, jedoch sollte der Heil- und Kostenplan eingereicht werden, da eine Prüfung erfolgt.

 Eine zweite Zahnarztmeinung ist bis 50 € mitversichert

Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren

1.500 € im 1. Versicherungsjahr
3.000 € im 1-2 Versicherungsjahr
4.500 € im 1-3 Versicherungsjahr
6.000 € im 1-4 Versicherungsjahr

Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 5. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung

Berücksichtigung einer Vorversicherung

Bestand mindestens 6 Monate vor Vertragsabschluss eine Versicherung mit Leistung für Zahnersatz wird bereits ab dem 3. Kalenderjahr voll geleistet.

Leistung bei Privatzahnarzt (keine Kassenzulassung)

35% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Vorleistung der Kasse in Abzug gebracht.

Altersrückstellungen

Nein, es werden keine Altersrückstellungen gebildet.

Beiträge

0-21 Jahre 22,90 €
22-30 Jahre 16,60 €
31-40 Jahre 24,85 €
41-50 Jahre 33,80 €
51-60 Jahre 45,90 €
ab 61 Jahre 59,50 €

Die Mindestlaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr wenn nicht mind. 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung seitens des Versicherungsnehmers erfolgt.

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