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MV ZahnGesund 100

Münchener Verein ZahnGesund 100 - Leistungen im Detail

Münchener Verein ZahnGesund 100

Erstklassige Zahnzusatzversicherung mit Innovationsgarantie und Leistung für Hightech-Behandlungen wie
Dental-Laser CEREC Digitale Volumentomographie Vektor-Methode PACT OP-Mikroskop DNA-Test  DROS-Schiene INVISALIGN-Therapie

  Münchener Verein
  Münchener Verein ZahnGesund 100
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100%
Inlays100%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100%
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung2 x im Jahr
je 100€
Kieferorthopädiebis 18 Jahre max. 5.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit
ab 19 Jahre max. 2.500 € für die gesamte Vertragslaufzeit
Funktionsdiagnostik100 %
Im Rahmen von Zahnersatz
Kieferknochenaufbau100 %
Im Rahmen von Zahnersatz
Leistung ohne Vorleistung GKVJa,
35 % werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzen1.500 EUR im ersten Kalenderjahr
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Verkürzte Staffel bei Vorversicherung 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienEin bei Vertragsabschluss fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Der Leistungsanspruch besteht nur für den ersten ersetzten Zahn.
Bei mehr als 3 fehlenden Zähnen keine Annahme möglich.
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Münchener Verein ZahnGesund 100

Die Beiträge zu diesem Tarif werden ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies bedeutet sie steigen etwa alle 10 Jahre, mit Erreichen der nächsten Altersgruppe an.
Versicherungsfähig nur Personen, die bei Tarifabschluss nicht mehr als drei fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne haben. Ausgenommen hiervon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehende Lückenschlüsse.

Zahnersatz (z.B. Krone, Inlay, Brücke oder Implantat)

100% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ohne Höchstgrenze.

Wenn Sie Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen, so werden Ihnen 35% als fiktive Vorleistung abgezogen.

Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach.
Für Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen versichert.

Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen, es können alle Zähne einschließlich der 8ter verblendet werden, Vorraussetzung ist jedoch die medizinische Notwendigkeit.

Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung

100 %

z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Dentin-Adhäsive-Füllungen oder alternativ Kariesinfiltration.
Wurzel- und Parodontosebehandlung, Aufbiss-Schienen.

die mit den Zahnbehandlungsmaßnahmen im direkten Zusammenhang stehenden zahnärztlichen Behandlungen inklusive

  • Vor- und Nachbehandlungen wie z.B. OP-Mikroskop, Laserbehandlung, Anästhesieleistungen
  • funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen
  • nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Material

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

100% der Kosten für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
je Versicherungsjahr zweimal 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen bis zur Höhe von je 100€

Zahnaufhellung / Bleaching

unabhängig von einer med. Notwendigkeit.

100% bis zu 200 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet werden.

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie z.B. Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose oder Vollnarkose im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 100 %, bis zu 300€ je Versicherungsjahr.

Kieferorthopädie

Erstattungsfähig sind Kosten für die kieferorthopädische Behandlung, die im Rahmen der GOZ und der GOÄ berechnet werden darf und deren Höchstsätze nicht überschreitet.
Dies umfasst auch die Erstattung von Aufbissbehelfen und Schienen (z.B. DROS-Schienen). Erstattungsfähig sind zudem die damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen und nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.

für bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begonnene Behandlungen bis zur Höhe von 5.000 Euro
für ab dem 19. Lebensjahr begonnene Behandlungen bis zur Höhe von 2.500 Euro

Innovationsgarantie

Wenn die befundbezogenen Festzuschüsse (Erstattungsbeträge nach § 55 Abs. 1 SGB V) für Zahnersatzmaßnahmen der GKV zukünftig entfallen, weil sie z.B. aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden, garantiert der Versicherer die definierten Leistungen unverändert.

Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/GOÄ sind im tariflichen Umfang mitversichert.

Sonstiges

Keine Wartezeit

- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:

1.500 EUR im ersten Kalenderjahr
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren

Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Leistungen für die Individualprophylaxe sind hiervon ausgenommen.

Angebot für Wechsler: reduzierte Leistungsstaffel

Bei mindestens gleicher Leistung für Zahnersatz gilt

  • Bestand die Vorversicherung volle 12 Monate gilt lediglich die Staffel der ersten drei Jahre (1.500/ 3.000/ 4.500)
  • Bestand die Vorversicherung volle 24 Monate gilt lediglich die Staffel der ersten zwei Jahre (1.500/ 3.000)
  • Bestand die Vorversicherung volle 36 Monate gilt lediglich die Staffel im ersten Jahr (1.500)
  • Nach 48 Monaten Laufzeit einer Vorversicherung entfällt die Staffel

Beitrag

0 – 5 Jahre - 1,50 €
6 - 15 Jahre - 13,30 €
16 - 25 Jahre - 16,60 €
26 - 30 Jahre - 24,80 €
31 - 35 Jahre - 31,80 €
36 - 40 Jahre - 37,90 €
41 - 45 Jahre - 37,90 €
46 - 50 Jahre - 47,90 €
51 - 55 Jahre - 54,40 €
56 - 60 Jahre - 71,90 €
Ab 61 Jahre - 79,90 €

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