Die Zahnzusatzversicherung der INTER QualiMed Z ® Zahn Premium + ZPro bietet eine optimale Rundumabsicherung Ihrer Zähne. Die Zahnzusatzversicherung der INTER sieht keine Wartezeiten vor und erstattet für Zahnersatz bis zu 90%.
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INTER QualiMed Z Zahn Premium + ZPro | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 75-90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 100% einmalig im Kalenderjahr |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr 80% max. 500€ je Kiefer Ab 19. Lebensjahr 50% |
Funktionsdiagnostik | Ja 75-90% |
Kieferknochenaufbau | Ja 75-90% |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | Zahnersatz: im 1. Jahr 750€ 1.-2. Jahr 1.500€ 1.-3. Jahr 3.000€ Zahnbehandlung: im 1. Jahr 750€ 1.-2. Jahr 1.500€ 1.-3. Jahr 3.000€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Z90 über den 3,5 fachen Satz ZPro 3,5 facher Satz |
Annahmerichtlinien | Fehlende, nicht ersetzte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Annahme bis maximal 5 fehlende Zähne |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Die Zahnzusatzversicherung der INTER ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert, dies bedeutet für Sie, mit Erreichen der nächsten Altersgruppe gilt der neue Beitrag.
75 - 90 %
Die Erstattung erfolgt abhängig von Ihrem Bonusheft, inclusive der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- Weniger als 5 Jahre Bonusheft 75 %
- Mindestens 5 Jahre Bonusheft 85 %
- Mindestens 10 Jahre Bonusheft 90 %
Zu den Aufwendungen für Zahnersatz der INTER Zahnzusatzversicherung gehören
- zahnärztliches Honorar sowie
- Material- und Laborkosten
für prothetische Leistungen (z.B. Implantat, Brücke, Suprakonstruktionen, Krone/ Teilkrone, Prothese)
Hierzu gehören auch die in Verbindung mit vorgenannten Leistungen stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen.
Zur Implantatsbehandlung zählt auch das Einbringen des Implantats, die damit im Zusammenhang stehenden knochenaufbauenden Maßnahmen und das Freilegen des Implantats.
Die Aufwendungen für Keramikverblendungen sind bis einschließlich Zahn acht in der Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig.
Inlays sind zu 90 % erstattungsfähig.
In den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-2 gibt es keine Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier leistet die INTER Zahnzusatzversicherung 80 % bis zu einem Betrag von 500 € je Kiefer.
Bei einer Einstufung in KIG 3-5 (Leistung GKV) ebenfalls 80 % maximal 500 EUR je Kiefer.
Unter den Versicherungsschutz fallen Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen.
Erstattung 50 %
100 %
Zahnbehandlung wie z.B. hochwertige Füllungen (Kunststoffmehrschichtfüllung).
Im Tarif INTER QualiMed Z Zpro sind für Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen - unabhängig von der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse - 100 Prozent Leistung vorgesehen.
Für Zahnreinigung, Zahnprophylaxe wird einmalig im Kalenderjahr 100 % erstattet.