Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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HanseMerkur EZK Komfort

HanseMerkur EZK Komfort Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

EZK Der Neue Tarif der HanseMerkur
Stiftung Warentest 05/2018 Note SEHR GUT (1,1)

  HanseMerkur Zahnversicherung
  HanseMerkur EZK Komfort Zahnzusatzversicherung
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90% vom Rechnungsbetrag 
Inlays90% vom Rechnungsbetrag 
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigungja, 2 mal im Jahr je 65,-€
Kieferorthopädienein
Funktionsdiagnostikja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Kieferknochenaufbauja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Leistung ohne Vorleistung GKVja, 40% werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt
Wartezeiten3 Monate/ Zahnprophylaxe sofort
anfängliche Höchstgrenzen
  • bis Ende 1. Versicherungsjahr 600 Euro
  • insgesamt bis Ende 2. Versicherungsjahr 1.200 Euro
  • insgesamt bis Ende 3. Versicherungsjahr 1.800 Euro
  • insgesamt bis Ende 4. Versicherungsjahr 2.400 Euro
  • ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienImplantate maximal 6 im Oberkiefer, 4 im Unterkiefer Risikozuschläge 3,00 EUR pro fehlendem Zahn (maximal 3 fehlende Zähne)
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Die Zahnzusatzversicherung, Tarif EZK erstattet 90 % der Aufwendungen für Zahnersatz bei zahnärztlichen Leistungen mit privatärztlichen Anteilen in der Rechnung (Zahnersatzleistung bei kassenärztlicher Regelversorgung 100%).
Unter Zahnersatz fallen Inlays, Kronen, Brücken und Implantate.
Anzahl der Implantate maximal 6 im Oberkiefer und maximal 4 im Unterkiefer.

Für die Zahnersatzmaßnahmen gelten in den ersten 4 Versicherungsjahren Höchstsätze gemäß der Zahnstaffel:

    • bis Ende 1. Versicherungsjahr 600 Euro (bis 31.12. diesen Jahres)
    • insgesamt bis Ende 2. Versicherungsjahr 1.200 Euro
    • insgesamt bis Ende 3. Versicherungsjahr 1.800 Euro
    • insgesamt bis Ende 4. Versicherungsjahr 2.400 Euro
    • ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

Des Weiteren werden Aufwendungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen erstattet. Hierunter fallen Zahnprophylaxe, besondere hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Fissurenversiegelung und Parodontosebehandlungen.
Die Zahnprophylaxe ist auf einen Erstattungsbetrag von 130 EUR pro Jahr und maximal 65 EUR pro eingereichter Rechnung beschränkt.
Die Leistungen für Parodontosebehandlungen sind auf einzelne GOZ-Ziffern nach Vorleistung der GKV beschränkt.

Die Übernahme der Wurzelbehandlung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Trotzdem gibt es auch hier extra Kosten, beispielsweise besondere Feilen oder Materialen, die Ihr Zahnarzt empfiehlt, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Diese Kosten werden dann von der Zahnzusatzversicherung übernommen.

Übernahme von Kosten für professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest zur Keimbestimmung, professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolgs. Sie erhalten bis zu 65 Euro pro Kalenderjahr im Tarif Zahnvorsorge Premium und bis zu 130 Euro pro Kalenderjahr, max. 65 Euro pro eingereichter Rechnung, in den Tarifen Zahnzusatz Komfort und Zahnzusatz Luxus.

Die fiktive Vorleistung, wenn keine Vorleistung der GKV nachgewiesen werden kann, wird mit
40 % angesetzt. Die fiktive Vorleistung ist der Betrag, der als Vorleistung der GKV angesetzt wird.

Wartezeiten
Für die Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung wird auf die Wartezeiten verzichtet, für Zahnbehandlung und
Zahnersatzleistungen gilt eine verkürzte Wartezeit von 3 Monaten.

Risikozuschläge
Bei fehlenden Zähnen werden folgende Risikozuschläge vereinbart:
• EZK: 3,00 EUR pro fehlendem Zahn (maximal 3 fehlende Zähne)

Altersumstufungen
Es gibt Altersumstufungen und damit Beitragsneufestsetzungen bei Erreichen der Alter:
• 20 Jahre
• 40 Jahre
• 50 Jahre
• 60 Jahre

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