Die Zahnzusatzversicherung der Gothaer leistet auf höchstem Niveau
Stiftung Warentest Finanztest 11/2016 Note SEHR GUT (1,2)
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Gothaer MediZ Premium MediProphy Zahnzusatzversicherung | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 85-90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 85-90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag, wenn die GKV nicht leistet 80% |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja bis zu 100€ im Jahr |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr. Ohne Zuschuss der GKV (KIG 1-2) 200€ im 1. bis 2.Jahr, 300€ im 1. bis 3. Jahr danach bis zu 300€ im Jahr. Bei Vorleistung GKV (KIG 3-5) 100€ im 1. bis 2.Jahr, 150€ im 1. bis 3. Jahr danach bis zu 150€ im Jahr |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | nein |
Wartezeiten | 8 Monate bei Zanersatzleistungen, sonst keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | MediZ Premium: 1.-2. Jahr 750€ 1.-3. Jahr 1.500€ 1.-4. Jahr 2.250€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Bei Vertragsabschluß fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Gothaer MediZ Premium + MediProphy
Die Gothaer kalkuliert die Beiträge der Zahnzusatzversicherung - wie inzwischen nahezu alle Zahnversicherer - ohne Altersrückstellungen. Dies führt zu planmäßigen altersbedingten Beitragserhöhungen.
1 fehlender Zahn ist mitversichert. Bei 2 oder 3 fehlenden Zähnen erfolgt Leistungsausschluss,
Zahnersatz
85 – 90 %
Bei 5 Jahren lückenlosem Bonusheft leistet der Tarif zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 90 % des Rechnungsbetrages, sonst 85 %.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist nicht begrenzt.
Knochenaufbau ist bei implantologischer Behandlung mitversichert.
Funktionsanalytik ist im Rahmen von Zahnersatz-Maßnahmen mitversichert.
Zahnerhalt / Zahnbehandlung
100 %
Die Zahnprophylaxe wird zu 100 % maximal 100,- EUR je Kalenderjahr übernommen.
Kosten der Parodontalbehandlung werden wenn die GKV nicht leistet zu 80 % erstattet. Leistet die GKV so werden die Mehrkosten zu 100 % erstattet.
Die Kosten der Wurzelbehandlung werden zu 80 % erstattet wenn die GKV nicht leistet. Leistet die GKV so werden die Mehrkosten zu 100 % erstattet.
Kieferorthopädie
In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). In KIG 1 und 2 betrachtet die GKV die Notwendigkeit als zu gering und verweigert die Leistungsbeteiligung.
KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 100 % maximal 300 EUR im Jahr.
KIG 3-5 (Leistung GKV) 100 % maximal 150 EUR im Jahr.
Die Altershöchstgrenze beträgt 18 Jahre.
Die Gothaer leistet auch für Fissurenversiegelung.
Sonstiges
Für Zahnersatz beträgt die Wartezeit 8 Monate, sonst besteht keine Wartezeit!
Die Leistung des MediZ Premium ist in den ersten Jahren begrenzt auf:
750,- Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren,
1.500,- Euro in den ersten drei Versicherungsjahren,
2.250,- Euro in den ersten vier Versicherungsjahren.
Des Weiteren gilt eine gesonderte Leistungsstaffel für den kieferorthopädischen Bereich. Sofern die GKV keine Leistungen für eine kieferorthopädische Indikation erbringt, sind die erstattungsfähigen Aufwendungen aus Tarif MediZ PRemium begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt
200,- Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren,
300,- Euro in den ersten drei Versicherungsjahren,
300,- Euro pro Jahr ab dem vierten Versicherungsjahr.
Sofern die GKV Leistungen für eine kieferorthopädische Indikation erbringt, sind die erstattungsfähigen Aufwendungen aus Tarif MediZ Premium begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt
100,- Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren,
150,- Euro in den ersten drei Versicherungsjahren,
150,- Euro pro Jahr ab dem vierten Versicherungsjahr.
Der Tarifbaustein MediProphy ist von Anfang an ohne Begrenzung.
Der Vertrag kann zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres erstmals mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Danach verlängert sich der Vertrag jährlich wenn er nicht 3 Monate vor ende des Kalenderjahres gekündigt wird.