Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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DFV ZahnSchutz Premium

DFV ZahnSchutz Premium Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Diese Tarifvariante der Deutschen Familienversicherung AG ist ebenfalls ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar (angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen). Der Versicherungsschutz besteht sofort, ohne Wartezeit.
Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung inklusive der gesetzlichen Krankenversicherung 80%.

  DFV Zahnversicherung
  DFV ZahnSchutz Premium Zahnzusatzversicherung
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
80 %
Inlays80 %
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
80 %
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung100 % bis zu 160 € im Jahr
Alle 3 Jahre kann im Rahmen der 160 € auch Bleaching in Anspruch genommen werden.
KieferorthopädieWenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 80 % übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person und Versicherungsfall beträgt 1.600 Euro.
80% wenn die GKV leistet (KIG 3-5)
Leistung auch im Erwachsenenalter.
FunktionsdiagnostikJa 90%
KieferknochenaufbauJa 90%
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, bei Privatarzt wird eine fiktive Vorleistung von 35% angerechnet
WartezeitenKeine
anfängliche Höchstgrenzen12 Monate max. 1.400 €
24 Monate max. 2.800 €
36 Monate max. 4.200 €
48 Monate max. 5.600 € 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienFehlende Zähne sind nicht mitversichert 
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

80 % für Zahnersatz

Für Implantate inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse werden zu 80 % unter Anrechnung der GKV übernommen, sofern der Zahn nicht bereits bei Antragstellung gefehlt hat.

Bei Inlays, Kronen, Brücken und Prothesen erfolgt eine Erstattung, nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ebenfalls zu 80 %.

Keramikverblendungen sind bis zu den Weissheitszähnen möglich.

80 % für Zahnbehandlung

Für Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen sowie Parodontosebehandlungen werden 80 % der Ihnen verbleibenden Kosten erstattet.

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

Je Versicherungsjahr 160,- Euro.

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)
100 % alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe höchstens 160 € je Kalenderjahr.

Kieferorthopädie

Wenn die GKV leistet (KIG 3-5) werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zu 80% übernommen.

Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-5) wird die Durchführung zu 80% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 1.600 Euro je Versicherungsfall

Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter - dann ebenfalls 80%.

Keine Wartezeit

Leistungshöhe

Die Leistung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt beschränkt:

12 Monate max. 1.400 €
24 Monate max. 2.800 €
36 Monate max. 4.200 €
48 Monate max. 5.600 €

Ab dem 5ten Versicherungsjahr oder bei unfallbedingter Behandlung keine Beschränkung in der Leistungshöhe.

Fehlende Zähne

Bei Antragstellung fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weiteres

Leistung bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Es erfolgt auch eine Leistung ohne Vorleistung der GKV (z.B. wenn Sie sich von einem Privatarzt behandeln lassen). Allerdings erfolgt hier ein Pauschalabzug in Höhe von 35%. Bei allen erstattungsfähigen Leistungen bei denen die GKV generell keine Leistung vorsieht entfällt der Pauschalabzug -> volle Leistung!

Die Kündigung durch Sie ist jederzeit ohne Beachtung einer Kündigungsfrist möglich, allerdings erst ab Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten

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Der aktuelle Beitragsverlauf:

00 - 20 Jahre: 14,30 EUR
21 - 30 Jahre: 23,60 EUR
31 - 40 Jahre: 30,30 EUR
41 - 45 Jahre: 35,10 EUR
46 - 50 Jahre: 37,80 EUR
51 - 55 Jahre: 41,80 EUR
56 - 60 Jahre: 48,20 EUR
61 - 70 Jahre: 54,40 EUR
71 - 80 Jahre: 47,50 EUR
ab 81 Jahre: 33,50 EUR