Diese Tarifvariante der Deutschen Familienversicherung AG ist ebenfalls ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar (angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen). Der Versicherungsschutz besteht sofort, ohne Wartezeit.
Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung inklusive der gesetzlichen Krankenversicherung 80%.
![]() | |
| DFV ZahnSchutz Premium Zahnzusatzversicherung | |
| Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
| Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 80 % |
| Inlays | 80 % |
| Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 80 % |
| Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 100 % bis zu 160 € im Jahr Alle 3 Jahre kann im Rahmen der 160 € auch Bleaching in Anspruch genommen werden. |
| Kieferorthopädie | Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 80 % übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person und Versicherungsfall beträgt 1.600 Euro. 80% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) Leistung auch im Erwachsenenalter. |
| Funktionsdiagnostik | Ja 90% |
| Kieferknochenaufbau | Ja 90% |
| Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, bei Privatarzt wird eine fiktive Vorleistung von 35% angerechnet |
| Wartezeiten | Keine |
| anfängliche Höchstgrenzen | 12 Monate max. 1.400 € 24 Monate max. 2.800 € 36 Monate max. 4.200 € 48 Monate max. 5.600 € |
| Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
| Annahmerichtlinien | Fehlende Zähne sind nicht mitversichert |
| Tarifinformationen | Download |
| Bedingungen | Download |
80 % für Zahnersatz
Für Implantate inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse werden zu 80 % unter Anrechnung der GKV übernommen, sofern der Zahn nicht bereits bei Antragstellung gefehlt hat.
Bei Inlays, Kronen, Brücken und Prothesen erfolgt eine Erstattung, nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ebenfalls zu 80 %.
Keramikverblendungen sind bis zu den Weissheitszähnen möglich.
80 % für Zahnbehandlung
Für Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen sowie Parodontosebehandlungen werden 80 % der Ihnen verbleibenden Kosten erstattet.
Zahnreinigung / Zahnprophylaxe
Je Versicherungsjahr 160,- Euro.
Zahnaufhellung (Bleaching)
100 % alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe höchstens 160 € je Kalenderjahr.
Kieferorthopädie
Wenn die GKV leistet (KIG 3-5) werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zu 80% übernommen.
Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-5) wird die Durchführung zu 80% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 1.600 Euro je Versicherungsfall
Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter - dann ebenfalls 80%.
Keine Wartezeit
Leistungshöhe
Die Leistung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt beschränkt:
12 Monate max. 1.400 €
24 Monate max. 2.800 €
36 Monate max. 4.200 €
48 Monate max. 5.600 €
Ab dem 5ten Versicherungsjahr oder bei unfallbedingter Behandlung keine Beschränkung in der Leistungshöhe.
Fehlende Zähne
Bei Antragstellung fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weiteres
Leistung bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Es erfolgt auch eine Leistung ohne Vorleistung der GKV (z.B. wenn Sie sich von einem Privatarzt behandeln lassen). Allerdings erfolgt hier ein Pauschalabzug in Höhe von 35%. Bei allen erstattungsfähigen Leistungen bei denen die GKV generell keine Leistung vorsieht entfällt der Pauschalabzug -> volle Leistung!
Die Kündigung durch Sie ist jederzeit ohne Beachtung einer Kündigungsfrist möglich, allerdings erst ab Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
Der aktuelle Beitragsverlauf:
00 - 20 Jahre: 14,30 EUR
21 - 30 Jahre: 23,60 EUR
31 - 40 Jahre: 30,30 EUR
41 - 45 Jahre: 35,10 EUR
46 - 50 Jahre: 37,80 EUR
51 - 55 Jahre: 41,80 EUR
56 - 60 Jahre: 48,20 EUR
61 - 70 Jahre: 54,40 EUR
71 - 80 Jahre: 47,50 EUR
ab 81 Jahre: 33,50 EUR