Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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DFV ZahnSchutz Exklusiv

DFV ZahnSchutz Exklusiv Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Deutsche Familienversicherung Zahnschutz exklusiv ist einer der Sieger von © Stiftung Warentest © Finanztest 2020.
Stiftung Warentest Finanztest 06/2020 Note SEHR GUT (0,5)

Keine Wartezeiten sowie keine Gesundheitsprüfung. Sie werden also auf jeden Fall aufgenommen. Aber bitte beachten, dass auch bei dieser Zahnzusatzversicherung angeratene, begonnene oder beabsichtigte Behandlungen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind.
Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung inklusive der gesetzlichen Krankenversicherung 100%.

  DFV Zahnversicherung
  DFV ZahnSchutz Exklusiv Zahnzusatzversicherung
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100% vom Rechnungsbetrag
Inlays100% vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung200 Euro im Jahr
KieferorthopädieWenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 100% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 2.000 Euro je Versicherungsfall. Leistung auch im Erwachsenenalter. 100% wenn die GKV leistet (KIG 3-5)
Funktionsdiagnostikja, 100 %
Kieferknochenaufbauja, 100 %
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, bei Privatarzt wird eine fiktive Vorleistung von 35% angerechnet
WartezeitenKeine
anfängliche Höchstgrenzen12 Monate max. 1.250 €
24 Monate max. 2.500 €
36 Monate max. 3.750 €
48 Monate max. 5.000 € 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienBei Vertragsabschluß fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Einer der Sieger 2020 bei Finanztest im Vergleich der Zahnzusatzversicherungen.

Zahnersatz 100 %

Implantate inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse werden (unbegrenzt) zu 100 % übernommen, sofern der Zahn nicht bereits bei Antragstellung gefehlt hat.

Bei Inlays, Kronen, Brücken und Prothesen erfolgt eine Erstattung, inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 100 %.

Keramikverblendungen sind bis zu den Weissheitszähnen möglich.

Veneers sind - wenn nicht rein kosmetisch - zu 100% mitversichert.

Zahnbehandlung 100 %

Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen sowie Parodontosebehandlungen zu 100 %.

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

Maximal 200,- Euro im Jahr sind erstattungsfähig.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter.

Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 100% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 2.000 Euro je Versicherungsfall.

Wenn die GKV leistet (KIG 3-5) werden die Restkosten zu 100% erstattet.

Keine Wartezeit

Leistungshöhe

Die Leistung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt beschränkt:

12 Monate max. 1.250 €
24 Monate max. 2.500 €
36 Monate max. 3.750 €
48 Monate max. 5.000 €

Ab dem 5ten Versicherungsjahr oder bei unfallbedingter Behandlung keine Beschränkung in der Leistungshöhe.

Fehlende Zähne

Bei Antragstellung fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weiteres

Leistung bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Es erfolgt auch eine Leistung ohne Vorleistung der GKV (z.B. wenn Sie sich von einem Privatarzt behandeln lassen). Allerdings erfolgt hier ein Pauschalabzug in Höhe von 35%. Bei allen erstattungsfähigen Leistungen bei denen die GKV generell keine Leistung vorsieht entfällt der Pauschalabzug -> volle Leistung!

Die Kündigung durch Sie ist jederzeit ohne Beachtung einer Kündigungsfrist möglich.

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