Deutsche Familienversicherung Zahnschutz exklusiv ist einer der Sieger von © Stiftung Warentest © Finanztest 2020.
Stiftung Warentest Finanztest 06/2020 Note SEHR GUT (0,5)
Keine Wartezeiten sowie keine Gesundheitsprüfung. Sie werden also auf jeden Fall aufgenommen. Aber bitte beachten, dass auch bei dieser Zahnzusatzversicherung angeratene, begonnene oder beabsichtigte Behandlungen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind.
Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung inklusive der gesetzlichen Krankenversicherung 100%.
DFV ZahnSchutz Exklusiv Zahnzusatzversicherung | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 200 Euro im Jahr |
Kieferorthopädie | Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 100% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 2.000 Euro je Versicherungsfall. Leistung auch im Erwachsenenalter. 100% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) |
Funktionsdiagnostik | ja, 100 % |
Kieferknochenaufbau | ja, 100 % |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, bei Privatarzt wird eine fiktive Vorleistung von 35% angerechnet |
Wartezeiten | Keine |
anfängliche Höchstgrenzen | 12 Monate max. 1.250 € 24 Monate max. 2.500 € 36 Monate max. 3.750 € 48 Monate max. 5.000 € |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Bei Vertragsabschluß fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Einer der Sieger 2020 bei Finanztest im Vergleich der Zahnzusatzversicherungen.
Zahnersatz 100 %
Implantate inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse werden (unbegrenzt) zu 100 % übernommen, sofern der Zahn nicht bereits bei Antragstellung gefehlt hat.
Bei Inlays, Kronen, Brücken und Prothesen erfolgt eine Erstattung, inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 100 %.
Keramikverblendungen sind bis zu den Weissheitszähnen möglich.
Veneers sind - wenn nicht rein kosmetisch - zu 100% mitversichert.
Zahnbehandlung 100 %
Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen sowie Parodontosebehandlungen zu 100 %.
Zahnreinigung / Zahnprophylaxe
Maximal 200,- Euro im Jahr sind erstattungsfähig.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter.
Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 100% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 2.000 Euro je Versicherungsfall.
Wenn die GKV leistet (KIG 3-5) werden die Restkosten zu 100% erstattet.
Keine Wartezeit
Leistungshöhe
Die Leistung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt beschränkt:
12 Monate max. 1.250 €
24 Monate max. 2.500 €
36 Monate max. 3.750 €
48 Monate max. 5.000 €
Ab dem 5ten Versicherungsjahr oder bei unfallbedingter Behandlung keine Beschränkung in der Leistungshöhe.
Fehlende Zähne
Bei Antragstellung fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weiteres
Leistung bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Es erfolgt auch eine Leistung ohne Vorleistung der GKV (z.B. wenn Sie sich von einem Privatarzt behandeln lassen). Allerdings erfolgt hier ein Pauschalabzug in Höhe von 35%. Bei allen erstattungsfähigen Leistungen bei denen die GKV generell keine Leistung vorsieht entfällt der Pauschalabzug -> volle Leistung!
Die Kündigung durch Sie ist jederzeit ohne Beachtung einer Kündigungsfrist möglich.