Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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Continentale CEZE Zahnversicherung

Continentale CEZE Zahnversicherung - Leistungen im Detail

CEZE der Toptarif mit Altersrückstellungen

Die Beiträge schauen - insbesondere in jungen Jahren - teurer aus als bei den anderen Versicherern.
Langfristig jedoch zahlt sich der anfänglich höhere Beitrag aus, da dieser Tarif keine Beitragssprünge vorsieht nur weil Sie älter werden!

  Continentale Zahnversicherung
  Continentale CEZE Zahnversicherung
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100% vom Rechnungsbetrag
Inlays100% vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100% bis 250 € im Jahr
incl. Bleaching/ Zahnaufhellung
Kieferorthopädiekeine Leistung
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 30 % des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung abgezogen.
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzenim 1. Jahr 1.500€
1.-2. Jahr 3.000€
1.-3. Jahr 4.500€
1.-4. Jahr 6.000€ 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5fachen Satz
Annahmerichtlinien
  • Anrechnung einer Vorversicherung
  • Ein fehlender Zahn ist mitversichert
  • schmerz- und angslindernde Maßnahmen bis 250€
  • Ab 2 fehlenden Zähnen oder 3 Zähnen mit Zahnersatz älter 10 Jahre verminderte Leistungsstaffel
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Continentale CEZE

Der toptarif der keine Wünsche offen läßt und bei dem Sie sich, durch die Bildung von Altersrückstellungen, Ihr Eintrittsalter sichern. Das bedeutet keine Beitragssprünge nur weil Sie älter werden (wie bei den meisten anderen Versicherern) sondern gefühlt der gleiche Beitrag über die gesamte Laufzeit.
(Zu Beitragsanpassungen wird es in allen Tarifen, bei allen Versicherern kommen um z.B. die Inflation oder gestiegene Kosten im Gesundheitswesen auszugleichen.

Zahnersatz (z.B. Krone, Inlay, Brücke oder Implantat)

100%

Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ohne Höchstgrenze.

Wenn Sie Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen, so werden Ihnen 30% als fiktive Vorleistung abgezogen.

Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach. Für einen Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Eine funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen wird im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen übernommen.

Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen, hier sind alle Zähne versichert.

Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung

100 %

z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Aufbiss-Schienen.

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe / Zahnaufhellung / Bleaching

100% bis zu 250 Euro je Kalenderjahr.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden.

Besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen

Erstattet werden die Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen mit
100 % bis zu insgesamt 250,– Euro je Kalenderjahr und je versicherte Person.

Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:

1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Bei 2 bis 4 fehlenden Zähnen reduzierte Leistungsstaffel:
750 Euro im 1. Kalenderjahr
1.500 Euro im 1.-2. Kalenderjahr
2.250 Euro im 1.-3. Kalenderjahr
3.000 Euro im 1.-4. Kalenderjahr

Wenn in den letzten 3 vollen Kalenderjahren vor Abschluss bereits bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung (mit mind. 80%) bestand verkürzt sich die Begrenzung:
1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
Bereits ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Bei – nach Versicherungsbeginn eingetretenem - Unfall entfallen alle Leistungsbegrenzungen sofort.

Knirscher- bzw. Aufbissschiene

zu 100 %, nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Leistung.

Keine Wartezeit

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Vertrag muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Im Falle einer Anpassung der Beiträge (Beitragserhöhung) besteht ein Sonderkündigungsrecht.

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