Die Zahnzusatzversicherung DentalPro Z100 sorgt für gesunde und schöne Zähne, ein Leben lang.
Wenn Sie im Rahmen der Regelversorgung bei Zahnbehandlung, Prophylaxe, Brücken und Kronen nichts zuzahlen möchten.
ARAG Z100 | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 80% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 80% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 100% |
Kieferorthopädie | Nur wenn GKV nicht leistet, aber auch im Erwachsenenalter. 80% |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja bei Implantaten |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Keine Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung |
Wartezeiten | 8 Monate; 3 Monate bei Zahnbehandlung/ -prophylaxe |
anfängliche Höchstgrenzen | Im 1. Jahr 500,-€ Im 2. Jahr 1.000,-€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | über 3,5 facher Satz |
Annahmerichtlinien | Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Zuschlag von je 20% mitversichert werden. Ausschluss fehlender Zähne möglich. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
ARAG DentalPro Z100
Die Beitragskalkulation des Tarifes erfolgt mit Altersrückstellungen.
Dadurch sind Sie vor planmäßigen Erhöhungen Ihres Beitrages sicher.
Es können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden mit einem Beitragszuschlag von 20 % je fehlendem Zahn. Es besteht jedoch auch die Wahlmöglichkeit auf die Mitversicherung der fehlenden Zähne zu verzichten.
Angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert, dies würde auch dem Versicherungsgedanken wiedersprechen.
Zahnersatz
80 %
Es können beliebig viele Implantate gesetzt werden der Knochenaufbau in diesem Zusammenhang ist mitversichert.
Die Funktionsanalyse ist im Zusammenhang mit Zahnersatzversorgung ebenfalls mitversichert.
Zahnerhalt / Zahnbehandlung
100 %
Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe 100 %.
Eine Wurzelbehandlung ist zu 100 % mitversichert wenn keine Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgt (keine Wurzelspitzenresektion oder Wurzellängenmessung).
Parodontalbehandlung ist ebenfalls zu 100 % mitversichert wenn die GKV nicht leistet.
Kieferorthopädie
Ohne Altersbegrenzung, somit auch kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene!
Leistung nur wenn die GKV keine Leistung erbringt.
KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 80 %.
Festsitzender Retainer und Invisalign-Therapie sind erstattungsfähig.
Keine Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen,
Leistet auch für Fissurenversiegelung.
Weitere Merkmale
Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate
Wartezeit für Zahnerhalt, Zahnprophylaxe 3 Monate.
Für Versicherungsbeginn 01.07., 01.08. und 01.09.2017 verzichtet die ARAG auf die Wartezeit!
Staffelung der Leistung lediglich in den ersten 2 Jahren:
Maximal 500 EUR im 1. Versicherungsjahr
Maximal 1.000 EUR im 2. Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr.
Die Kündigung kann, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.