Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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Der NEUE TopTarif der ARAG Dent100

ARAG Dent100 Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Kieferorthopädische Behandlungen auch im Erwachsenenalter, das bietet fast keiner! Der neue Toptarif der ARAG.

Einzigartig: Zahnaufhellung durch kosmetische Leistungen

  ARAG Zahnversicherung
  ARAG Dent100 Zahnzusatzversicherung
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90-100% vom Rechnungsbetrag 
Inlays90-100% vom Rechnungsbetrag 
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag Zahnaufhellung (z.B. Bleaching) 300 € alle zwei Jahre
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigungzweimal bis zu 120€, maximal jedoch 200€ pro Kalenderjahr
KieferorthopädieAuch für Erwachsene
Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) sowie für Erwachsene werden 90% derKosten übernommen - Kein Höchstbetrag.
90% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) - Der erstattungsfähige Höchstbetrag während der Laufzeit beträgt 2.000 Euro.
FunktionsdiagnostikJa 90 - 100% 
Kieferknochenaufbauja 90 - 100% 
Leistung ohne Vorleistung GKVnein, keine Privatarztbehandlung
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche HöchstgrenzenMaximal 1.500 EUR im 1. Kalenderjahr
Maximal 3.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 4.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 6.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 7.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienSchmerzlindernde Maßnahmen
z. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 350,-€ im Kalenderjahr.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden.
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Bedingungen Download
 
 

Zahnaufhellung durch kosmetische Leistungen

Max. 300 € alle 2 Jahre für kosmetische Leistungen zur Zahnaufhellung. z. B.: Bleaching

Zahnersatz

90 - 100 %

ab einem lückenlosen Bonusheft über 5 Jahre sind 100 % versichert, sonst 90 %.

Es können beliebig viele Implantate gesetzt werden der Knochenaufbau in diesem Zusammenhang ist mitversichert.

Die Funktionsanalyse ist im Zusammenhang mit Zahnersatzversorgung ebenfalls mitversichert.

Verblendungen bis einschließlich Zahn 7.


Zahnerhalt / Zahnbehandlung

100 %
Z.B. Füllungen und Paradontosebehandlungen.

Wurzelbehandlung

  • Bei Kassenleistung werden die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung zu 100% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau nicht möglich, wird die privatärztliche Rechnung zu 100% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau möglich, erfolgt jedoch eine privatärztliche Leistung, so werden 50% der privatärztlichen Rechnung übernommen.

Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe

ist zweimal pro Jahr zu 100 % maximal 120 EUR je Behandlung, insgesamt bis zu 200 EUR im Kalenderjahr mitversichert.


Kieferorthopädie

Ohne Altersbegrenzung, somit auch kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene!

Kieferorthopädie bei Kindern

In den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-2 gibt es keine Leistung durch die GKV hier werden 90 % ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.

KIG 3-5 (Leistung GKV) 90 % maximal 2.000 EUR während der Vertragslaufzeit.

Festsitzender Retainer sind erstattungsfähig.

Nur bei KIG 3-5: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen,

Leistet auch für Fissurenversiegelung.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Es werden 90 % ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.

Weitere Merkmale

Keine Wartezeiten

Schmerzlindernde Maßnahmen

z. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 350,- € im Kalenderjahr

Die Beitragskalkulation des Tarifes erfolgt ohne Altersrückstellungen.
Dadurch sind planmäßige Erhöhungen des Beitrages bei Erreichen der nächsten Altersstufe vorgesehen.

Es können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden mit einem Beitragszuschlag von 20 % je fehlendem Zahn. Es besteht jedoch auch die Wahlmöglichkeit auf die Mitversicherung der fehlenden Zähne zu verzichten.
Angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert, dies würde auch dem Versicherungsgedanken widersprechen.

Staffelung der Leistung in den ersten Jahren:

Maximal 1.500 EUR im 1. Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
Maximal 3.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 4.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 6.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 7.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

Die Kündigung kann, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

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