Der Grund zum Strahlen, der Ideal Premium der Advigon. Er erstattet bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordung für Zahnärzte und Ärzte.
Stiftung Warentest Finanztest 11/2016 Note SEHR GUT (1,4)
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Advigon Dental Premium Zahnzusatzversicherung | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 80-90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 80-90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja bis zu 200€ im Jahr, 100€ je Zahnreinigung |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr. Ohne Zuschuss der GKV (KIG 1-2) 80%, maximal 4.000€. Bei Vorleistung GKV (KIG 3-5) 80% aber maximal 1.200€ |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja bei Implantaten |
Leistung ohne Vorleistung GKV | |
Wartezeiten | 8 Monate, für Prophylaxe keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | Zahnersatz: im 1. Jahr 500€ 1.-2. Jahr 1.000€ 1.-3. Jahr 1.500€ 1.-4. Jahr 2.000€ 1.-5. Jahr 2.500€ Zahnbehandlung: im 1. Jahr 500€ 1.-2. Jahr 1.000€ 1.-3. Jahr 1.500€ 1.-4. Jahr 2.000€ 1.-5. Jahr 2.500€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Keine versicherung von fehlenden Zähnen und/oder herausnehmbarem Zahnersatz |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Advigon Dental Premium
Einziger Tarif mit Schadenfreiheitsklassen: bis zu 25 % Beitragsvorteil durch Schadenfreiheitsrabatt bei SFK11.
Begonnen wird in SFK5 mit 100%, dann pro Jahr 5% günstiger wenn keine Leistung aus Zahnprophylaxe erfolgt (schlechter als 100% ist nicht möglich).
Die Advigon kalkuliert die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen dies bedeutet altersbedingte Beitragsstufen.
Maximal 2 nicht ersetzte, fehlende Zähne oder mit herausnehmbaren Zahnersatz ersetzte Zähne oder bleibende Milchzähne können mit einem Beitragszuschlag von 2,50€ mitversichert werden.
Zahnersatz
80 - 90 % abhängig vom Bonusheft.
Der Tarif leistet für Zahnersatz, zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), immer 80 % vom Rechnungsbetrag.
Bei lückenlosem Bonusheft von mindestens 5 Jahren erhöht sich die Erstattung auf 85 %, bei mindestens 10 Jahren auf 90 %.
Implantate und die damit in Verbindung stehende zahnärztliche Versorgung wie der Knochenaufbau werden übernommen. Bei der Anzahl der Implantate gibt es keine Begrenzung.
Die funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz werden bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls übernommen.
Keramikverblendung sind bis zu den 6er Zähnen im Leistungskatalog enthalten (vorletzter Backenzahn).
Zahnerhalt, Zahnbehandlung
100 %
Für Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe leistet der Dental Premium je Maßnahme 100 Euro, im Jahr maximal 200 Euro.
Hochwertige Kunststofffüllungen (dentinadhäsive Füllungen) werden zu 100 % übernommen.
Die medizinisch notwendigen Wurzelbehandlungen werden zu 100 % übernommen, falls die GKV sich beteiligt übernimmt die Advigon die Mehrkosten.
Ebenso ist es bei medizinisch notwendigen Parodontosebehandlungen, diese werden zu 100 % übernommen. Falls die GKV sich beteiligt übernimmt die Advigon die Mehrkosten.
Leistung für Kieferorthopädie
Sofern die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistung für eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt (KIG 1-2) werden 80 % begrenzt auf maximal 2.000 EUR pro Kiefer übernommen.
Bei Leistung durch die GKV (KIG 3-5) erfolgt die Übernahme der Mehrkosten zu 80 % maximal 600 Euro je Kiefer.
Leistung bis maximal zu 18ten Lebensjahr
Die Fissurenversiegelung wird übernommen.
Weitere Leistungsmerkmale
Die Wartezeit beträgt 8 Monate, für Zahnprophylaxe entfällt die Wartezeit.
Die Leistung für Zahnersatz (ZE) ist in den ersten 5 Jahren wie folgt begrenzt:
In den ersten 12 Monaten maximal 500 EUR
In den ersten 24 Monaten maximal 1.000 EUR
In den ersten 36 Monaten maximal 1.500 EUR
In den ersten 48 Monaten maximal 2.000 EUR
In den ersten 60 Monaten maximal 2.500 EUR
Die Leistung für Zahnbehandlung und -reinigung (ZG) ist in den ersten 5 Jahren wie folgt begrenzt:
In den ersten 12 Monaten maximal 500 EUR
In den ersten 24 Monaten maximal 1.000 EUR
In den ersten 36 Monaten maximal 1.500 EUR
In den ersten 48 Monaten maximal 2.000 EUR
In den ersten 60 Monaten maximal 2.500 EUR