Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
Jetzt vergleichen und kostenloses Angebot anfordern!
 
 
zurück zur Übersicht   Beitragsrechner öffnen

Der Premium Versicherungsschutz der Advigon

Advigon Dental Premium Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Der Grund zum Strahlen, der Ideal Premium der Advigon. Er erstattet bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordung für Zahnärzte und Ärzte.
Stiftung Warentest Finanztest 11/2016 Note SEHR GUT (1,4)

  Advigon Zahnversicherung
  Advigon Dental Premium Zahnzusatzversicherung
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
80-90% vom Rechnungsbetrag 
Inlays80-90% vom Rechnungsbetrag 
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa bis zu 200€ im Jahr, 100€ je Zahnreinigung
KieferorthopädieBis zum 18. Lebensjahr. Ohne Zuschuss der GKV (KIG 1-2) 80%, maximal 4.000€. Bei Vorleistung GKV (KIG 3-5) 80% aber maximal 1.200€
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa bei Implantaten
Leistung ohne Vorleistung GKV
Wartezeiten8 Monate, für Prophylaxe keine Wartezeit 
anfängliche HöchstgrenzenZahnersatz: im 1. Jahr 500€  
1.-2. Jahr 1.000€   
1.-3. Jahr 1.500€
1.-4. Jahr 2.000€
1.-5. Jahr 2.500€ Zahnbehandlung:
im 1. Jahr 500€  
1.-2. Jahr 1.000€   
1.-3. Jahr 1.500€   
1.-4. Jahr 2.000€
1.-5. Jahr 2.500€ 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5fachen Satz
AnnahmerichtlinienKeine versicherung von fehlenden Zähnen und/oder herausnehmbarem Zahnersatz 
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Advigon Dental Premium

Einziger Tarif mit Schadenfreiheitsklassen: bis zu 25 % Beitragsvorteil durch Schadenfreiheitsrabatt bei SFK11.
Begonnen wird in SFK5 mit 100%, dann pro Jahr 5% günstiger wenn keine Leistung aus Zahnprophylaxe erfolgt (schlechter als 100% ist nicht möglich).

Die Advigon kalkuliert die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen dies bedeutet altersbedingte Beitragsstufen.

Maximal 2 nicht ersetzte, fehlende Zähne oder mit herausnehmbaren Zahnersatz ersetzte Zähne oder bleibende Milchzähne können mit einem Beitragszuschlag von 2,50€ mitversichert werden.

Zahnersatz
80 - 90 % abhängig vom Bonusheft.

Der Tarif leistet für Zahnersatz, zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), immer 80 % vom Rechnungsbetrag.
Bei lückenlosem Bonusheft von mindestens 5 Jahren erhöht sich die Erstattung auf 85 %, bei mindestens 10 Jahren auf 90 %.

Implantate und die damit in Verbindung stehende zahnärztliche Versorgung wie der Knochenaufbau werden übernommen. Bei der Anzahl der Implantate gibt es keine Begrenzung.

Die funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz werden bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls übernommen.

Keramikverblendung sind bis zu den 6er Zähnen im Leistungskatalog enthalten (vorletzter Backenzahn).


Zahnerhalt, Zahnbehandlung
100 %

Für Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe leistet der Dental Premium je Maßnahme 100 Euro, im Jahr maximal 200 Euro.

Hochwertige Kunststofffüllungen (dentinadhäsive Füllungen) werden zu 100 % übernommen.

Die medizinisch notwendigen Wurzelbehandlungen werden zu 100 % übernommen, falls die GKV sich beteiligt übernimmt die Advigon die Mehrkosten.

Ebenso ist es bei medizinisch notwendigen Parodontosebehandlungen, diese werden zu 100 % übernommen. Falls die GKV sich beteiligt übernimmt die Advigon die Mehrkosten.


Leistung für Kieferorthopädie

Sofern die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistung für eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt (KIG 1-2) werden 80 % begrenzt auf maximal 2.000 EUR pro Kiefer übernommen.

Bei Leistung durch die GKV (KIG 3-5) erfolgt die Übernahme der Mehrkosten zu 80 % maximal 600 Euro je Kiefer.

Leistung bis maximal zu 18ten Lebensjahr

Die Fissurenversiegelung wird übernommen.

Weitere Leistungsmerkmale

Die Wartezeit beträgt 8 Monate, für Zahnprophylaxe entfällt die Wartezeit.

Die Leistung für Zahnersatz (ZE) ist in den ersten 5 Jahren wie folgt begrenzt:

In den ersten 12 Monaten maximal 500 EUR
In den ersten 24 Monaten maximal 1.000 EUR
In den ersten 36 Monaten maximal 1.500 EUR
In den ersten 48 Monaten maximal 2.000 EUR
In den ersten 60 Monaten maximal 2.500 EUR

Die Leistung für Zahnbehandlung und -reinigung (ZG) ist in den ersten 5 Jahren wie folgt begrenzt:

In den ersten 12 Monaten maximal 500 EUR
In den ersten 24 Monaten maximal 1.000 EUR
In den ersten 36 Monaten maximal 1.500 EUR
In den ersten 48 Monaten maximal 2.000 EUR
In den ersten 60 Monaten maximal 2.500 EUR

unverbindliches Angebot