Unsere Zahnzusatzversicherung-Empfehlungen auf einen Blick (Leistungsübersicht)

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Versicherungsagentur
Marco Kraus
Schragenhofstraße 35
80992 München

Telefon: 089-157 046 18

Ihr Spezialist wenn es um eine Zahnzusatzversicherung oder Zahnergänzungstarife geht.

Wir führen alle gängigen Zahnersatzversicherungs-
Tarife

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Ihr Zahnarzt bietet Ihnen die bestmögliche Behandlung - die Kassen zahlen immer weniger

Leider erstatten heute gesetzliche Krankenversicherungen nur noch Festzuschüsse, die sich an einer kostengünstigen „Regelleistung“ orientieren. So ist es heute schon fast die Regel, dass bei  hochwertigem Zahnersatz der Anteil der Krankenkasse, trotz Bonus nur noch 20% der Gesamtkosten beträgt. Der Rest ist von Ihnen als Eigenanteil zu tragen.

Viele gesetzlich Versicherte haben sich deshalb zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entschlossen. Bei der ersten Inanspruchnahme wurde dann so manchem klar, dass er trotzdem immer noch erhebliche Eigenanteile zu tragen hat, denn leider decken sich die Werbeaussagen der Versicherungen nicht immer mit Ihren Vorstellungen.

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Erstattungsbeispiele für Zahnersatz bei unterschiedlicher regelmäßiger Zahnärztlicher Kontrolle in den letzten Jahren (Bonusheft).

bonus-o.jpg

bonus-20.jpg

bonus-30.jpg

keine regelmäßige Zahnkontrolle
in den letzten Jahren

mindestens eine Zahnkontrolle
im Jahr die letzten 5 Jahre

mindestens eine Zahnkontrolle
im Jahr die letzten 10 Jahre

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Brücken und Implantate

Mit einer Brücke wird ein fehlender Zahn ersetzt. Dabei werden die angrenzenden Zähne angeschliffen und überkront. Diese Kronen halten dann den Ersatz für den fehlenden Zahn. Um die angrenzenden Zähne zu schonen, wird häufig ein Implantat empfohlen. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, welche in den Knochen des Ober- oder Unterkiefers eingebracht wird. Auf oder an diesen kann herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz verankert werden.

Implantate sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Es handelt sich hierbei immer um andersartigen Zahnersatz (mit der Folge, dass die komplette Behandlung nach GOZ abgerechnet werden kann).

Die Kosten einer Brücke richten sich nach der Anzahl der zu ersetzenden Zähne, der Lokalisation, der verwendeten Materialien usw. Sie betragen pro behandelten Zahn (also auch für den Ankerzahn oder Pfeiler) in etwa das gleiche wie bei einer Krone.

Die Kosten für ein Implantat setzen sich zusammen aus den Kosten für das Implantat und den Kosten für die Suprakonstruktion (= Zahnersatz). Die Kosten für das Implantat sind mit ca. 1800,-- € anzusetzen.

(Entscheidend für Ihre persönliche Kostensituation ist immer der in Ihrer Zahnarztpraxis aufgestellte Heil- und Kostenplan (HKP) nach dessen Genehmigung durch die Krankenkasse).

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch 50% der Regelleistung für eine Krone bzw. Suprakonstruktion. Bei gepflegtem Bonusheft steigert sich der Prozentsatz auf 60% (5 Jahre) bzw. 65% (10 Jahre lückenlose jährliche Zahnkontrolle).

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Krone

Kronen sind notwendig, wenn a) die Zahnkrone durch Karies so zerstört wurde, dass eine Füllung oder ein Inlay aus statischen Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint, b) wenn zwischen zwei Zähnen einer oder mehrere Zähne fehlen, c) wenn durch Unfall ein Zahn abgebrochen ist oder d) im Frontzahnbereich aus kosmetischen Gründen.

Es stehen eine Vielzahl von Kronenarten und Kronenmaterialien zur Verfügung um einen zerstörten Zahn wieder aufzubauen. Man kann Kronen nach Aussehen, verwendeten Materialien, der Präparation, der Größe  und der Verankerung im Zahn unterscheiden. Die einzelnen Verfahren sind unterschiedlich aufwendig und dies schlägt sich letztendlich auch in den Kosten der Krone nieder.

Grundsätzlich variieren die Kosten für eine Krone zwischen ca. 420,-- € und 1200,-- €. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse richten sich seit 2005 nach einem Festzuschuss-System. Der Festzuschuss beträgt dann 50% der Kosten für eine Regelversorgung (minimalste medizinisch notwendige Versorgung = Kassenpatient).

"Der Festzuschuss ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, den die BARMER für eine Versorgung mit Zahnersatz übernimmt. Der Festzuschuss richtet sich nach Art und Umfang eines Zahnschadens sowie dessen medizinisch notwendiger Versorgung (Befundklasse). Die BARMER übernimmt den Festzuschuss unabhängig davon, für welchen Zahnersatz sich ein Patient entscheidet."
(Definition der Barmer).

Einzelheiten hierzu können Sie sehr detailliert hier recherchieren:

http://www.zahnwissen.de/frameset_behandlung.htm?~behandlung.htm
http://www.kzvb.de/fileadmin/user_upload/Gut_zu_wissen/pdf/Hoehe_FZ_2007.pdf
http://zahnglotze.de/zahnersatzrechner.html  

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Plastische Zahnfüllung und Inlays

Hauptsächlich durch Karies entstandene Löcher im Zahn werden mit einer plastischen Füllung verschlossen. Für die Füllung gibt es unterschiedliche plastische Werkstoffe (Zahnzement, Kunststoff, Amalgam), es besteht auch die Möglichkeit die Löcher mit labortechnisch hergestellten Einlagefüllungen aus Metall, Edelmetall oder Keramik (Inlay) zu füllen. Je nach Schädigung des Zahnes kann es sich hierbei um ein Inlay, Onlay, Overlay (Teilkrone) handeln.

Die Herstellung und Verarbeitung sowie die Materialien und letztendlich auch die Gesamtkosten für ein Inlay sind in der Regel nur geringfügig niedriger als bei Kronen.

Der große Unterschied liegt jedoch bei der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der  vorgesehene Festzuschuss richtet sich nach den Kosten einer Füllung mit Amalgam und beträgt in etwa 40,--€. 

Eine Kunststofffüllung wird von der Krankenkasse nur übernommen, wenn es sich um eine Füllung im Frontzahnbereich handelt oder eine nachgewiesene Amalgamunverträglichkeit besteht. Ansonsten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, die bei einer Amalgamversorgung entstanden wären. Da die Be- und Verarbeitung einer Kunststofffüllung wesentlich aufwendiger ist, muß hier für die Behandlung mit einem Eigenanteil von ca. 60,-- bis 100,-- € (je nach Größe und Komplexität) je behandeltem Zahn gerechnet werden.

Die Einlagenfüllung (Inlay, Onlay, Overlay) wird je nach Größe, Komplexität und Material ca. 400,- € (Goldinlay) bis 800,- €  (Keramikinlay) kosten. Auch hier beteiligt sich die Krankenkasse nur bis zu den Kosten für eine Amalgamfüllung.

http://www.kzbv.de/m203.htm?www.kzbv.de/zaehne/m203-3-m.htm http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/zaehne/therapie/zahnfuellung

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Vergleich und Test der Zahnzusatzversicherung - Tarife folgender Anbieter: Universa dentprivat, HanseMerkur EZ EZT EZP, ARAG Z100, ARAG Z70, Barmenia ZG, Central Prodent, CSS flexi ZETop+ZB, Continentale CEZK und CEZP, Deutscher Ring dent+, Hallesche Biss 80, Inter DC, Nürnberger ZP80, Signal IDUNA Dent-Max, Universa, Victoria GE+ZEG, Winterthur DBV Dent
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